Besondere Marktstützungsmaßnahmen für Erzeuger bestimmter Tierhaltungssektoren
Der Agrarministerrat hat im September 2015 ein Maßnahmenpaket für Erzeuger von Milch und Schweinefleisch beschlossen, um damit die europaweit gegebene Marktsituation etwas abzufedern.
Insgesamt stehen an EU-Mitteln österreichweit 7 Mio. Euro (4 Mio. für Milch und 3 Mio. Euro für Schweinefleisch) zur Verfügung.
Die am 26. Februar 2016 verlautbarte nationale Verordnung sieht folgende Marktstützungsmaßnahmen vor.
Insgesamt stehen an EU-Mitteln österreichweit 7 Mio. Euro (4 Mio. für Milch und 3 Mio. Euro für Schweinefleisch) zur Verfügung.
Die am 26. Februar 2016 verlautbarte nationale Verordnung sieht folgende Marktstützungsmaßnahmen vor.
Milch
Es wird eine Beihilfe in Form eines Sockelbetrages und einer tierbezogenen Beihilfe gewährt.
- Sockelbetrag: Es wird ein Sockelbetrag je Milcherzeuger gewährt, die im Zeitraum 01. April – 31. Oktober 2015 Kuhmilch an Molkereien angeliefert haben. Der Betrag beläuft sich auf 54 Euro je Milcherzeuger.
- Tierbezogene Beihilfe: Jene Betriebe die im Zeitraum vom 01. April – 31. Okotber 2015 im Durchschnitt mind. 6 Kühe gehalten haben, erhalten eine tierbezogene Beihilfe. Zur Berechnung wird ein Durchschnitt von sieben Stichtagen, zu jedem Monatsersten anhand der Rinderdatenbank, herangezogen. Nach vorläufigen Berechnungen ergibt sich ein Betrag je Kuh von rund 3,30 Euro.
Schweinefleisch
Es erfolgt die Auszahlung einer Beihilfe je Betrieb mit Schweinehaltung, wobei als einzige Voraussetzung die Mitgliedschaft in einem Tiergesundheitsdienst (TGD) zum Stichtag 31. Jänner 2016 notwendig ist.
Als Beihilfenhöhe wird der Betrag, der seitens des TGDs (in der Regel ist man in einem Länder-TGD Mitglied) im Rahmen ihrer Betriebserhebungen verrechnet wird, als Berechnungsschlüssel und Umrechnungsfaktor herangezogen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass mit dieser Beihilfe nicht die eigentlichen TGD-Kosten abgedeckt werden, sondern diese nur als Berechnungsschlüssel dienen. Die Auszahlung erfolgt durch die Agrarmarkt Austria (AMA) und wird voraussichtlich Ende Juni 2016 erfolgen.
Antragstellung zur Gewährung dieser Beihilfe:
Als Beihilfenhöhe wird der Betrag, der seitens des TGDs (in der Regel ist man in einem Länder-TGD Mitglied) im Rahmen ihrer Betriebserhebungen verrechnet wird, als Berechnungsschlüssel und Umrechnungsfaktor herangezogen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass mit dieser Beihilfe nicht die eigentlichen TGD-Kosten abgedeckt werden, sondern diese nur als Berechnungsschlüssel dienen. Die Auszahlung erfolgt durch die Agrarmarkt Austria (AMA) und wird voraussichtlich Ende Juni 2016 erfolgen.
Antragstellung zur Gewährung dieser Beihilfe:
- Für alle Betriebe, die einen Mehrfachantrag (MFA) 2015 abgegeben haben, sind alle relevanten Daten bereits vorhanden und es ist kein weiterer Antrag notwendig.
- Für Betriebe, deren Bewirtschafter im Antragsjahr 2015 keinen Mehrfachantrag gestellt haben, ist ein Antrag zu stellen.
Das Formblatt "ANTRAG - einmalige SONDERBEIHILFE für Erzeuger der Sektoren Schweinefleisch und Milch gemäß VO (EU) 2015/1853" steht auf der Homepage der Agrarmarkt Austria unter www.ama.at – Formulare – Lebendrinderkennzeichnung zum Download bereit beziehungsweise ist in der Bezirksbauernkammer erhältlich. Das vollständig ausgefüllte Formblatt ist bis 31. März 2016 per Post an die Agrarmarkt Austria oder per Email an
tkz@ama.gv.at zu senden.
tkz@ama.gv.at zu senden.