Bericht der LK Kärnten gem. § 12 Abs. 1 K-SpvGG
Bericht der Landwirtschaftskammer Kärnten gemäß § 12 Abs. 1 K-SpvGG für das Jahr 2021:
Die Veranlagungsformen der Landwirtschaftskammer Kärnten entsprechen ausschließlich dem § 6 des K-SpvG, welche auch in den Anlagerichtlinien der LK entsprechend geregelt sind, somit fällt die LK Kärnten nicht unter § 17 (1) und (2) K-SpvG.
Im Jahr 2021 wurden sowohl Zukäufe als auch Verkäufe von Fondsanteilen getätigt.
Die Landwirtschaftskammer Kärnten weist per 31.12.2021 keine Schulden auf.
Die Veranlagungsformen der Landwirtschaftskammer Kärnten entsprechen ausschließlich dem § 6 des K-SpvG, welche auch in den Anlagerichtlinien der LK entsprechend geregelt sind, somit fällt die LK Kärnten nicht unter § 17 (1) und (2) K-SpvG.
Im Jahr 2021 wurden sowohl Zukäufe als auch Verkäufe von Fondsanteilen getätigt.
Die Landwirtschaftskammer Kärnten weist per 31.12.2021 keine Schulden auf.