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  1. LK Kärnten
  2. Pflanzen
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06.04.2021 | von DI Johannes Schmiedl
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Beim Pflanzenschutz Gewässer und Bienen schonen

Der Schutz für Anwender und Umwelt beginnt bereits vor dem Arbeiten am Feld. Vom sauberen Arbeiten vom Start weg bis zur Sorgfalt beim Reinigen informiert der folgende Beitrag.

Geräte mit ReinigungslanzeGeräte mit ReinigungslanzeGeräte mit ReinigungslanzeGeräte mit Reinigungslanze[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2021.04.06%2F1617702835612690.jpg]
Geräte mit Reinigungslanze lassen sich bereits am Feld nach der Anwendung außen gut reinigen. Die Verschmutzungen sind dann noch nicht ganz angetrocknet. Die Reste können so mit weniger Wasser beseitigt werden. © Johannes Schmiedl/LK Niederösterreich

Schutzausrüstung immer dabei

Beim Ansetzen der Spritzbrühe hantiert man mit dem konzentrierten Pflanzenschutzmittel. Die persönliche Schutzausrüstung darf dabei nicht fehlen. Geeignete Handschuhe und Schutzbrillen sind für den sicheren Umgang mit den Produkten unentbehrlich. Hinweise auf den Etiketten und in den Sicherheitsdatenblättern dienen der Gesundheit und nicht der Bürokratie.

Vom Start weg sauber arbeiten

Falls Präparate verschüttet werden oder auslaufen, sollte ein Bindemittel in Reichweite sein. Ein Wegspülen mit dem Wasserschlauch in den nächsten Abfluss ist der erste Schritt zur Gewässerverschmutzung. Im Kanal und in den Kläranlagen werden die Pflanzenschutzmittel nicht abgebaut. Deshalb darf man Pflanzenschutzgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Abflüssen befüllen. Wird am Feld befüllt, dann nicht in der Nähe von Gräben und Wasserläufen. Ein direkter Kontakt der Spritzbrühe mit dem Wasseranschluss ist unerwünscht. Doppelrückschlagventile oder Puffertanks schützen den Hauptwasseranschluss. Einspülschleusen sind beim Ansetzen der Brühe eine anwenderfreundliche Hilfe.

Abdrift auf Nachbarflächen und in Oberflächengewässer vermeiden

Beim Ausbringen der Pflanzenschutzmittel muss man eine Abdrift auf Nachbarflächen und in Oberflächengewässer vermeiden. Abgesehen von Kulturschäden, die etwa bei der Abdrift von Herbiziden entstehen, haben durch Abdrift verursachte und in den Blattproben festgestellte Rückstände Konsequenzen für den Geschädigten und den Verursacher. Oft folgen Schadenersatzforderungen und Rechtsstreitigkeiten mit Berufskollegen und Kontrollstellen. Besonders häufig sind biologisch wirtschaftende Betriebe von unerwünschten Rückständen betroffen. In der Regel gibt es für Erntegut von Biobetrieben Nulltoleranz beim Vermarkten.

Pflanzenschutzmittel auf Zielfläche bringen

Bei Wind und sehr warmer Witterung sollten keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Grenzbereiche sind Lufttemperaturen über 25 °C und Windgeschwindigkeiten von drei bis fünf Metern pro Sekunde - hier bewegen sich Blätter und dünne Zweige. Diese Bedingung erhöhen auch das Risiko für schlechte Wirkung, da durch direkte Abdrift und Thermik ein Teil des Spritznebels nicht auf die Zielfläche kommt.

Abdriftmindernde Düsen und Abstandsauflagen

Bei der Pflanzenschutzmittelanwendung neben Nachbarflächen sind abdriftmindernde Düsen eine wichtige technische Unterstützung. Diese Düsen sind auch zur Einhaltung der Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern erforderlich. Die Abstandsauflagen sind auf den Etiketten der Pflanzenschutzmittel angeführt. Informationen dazu enthält auch der Feldbauratgeber der Landwirtschaftskammer.
Beim Pflanzenschutz auf Gewässerschutz achten und Abdrift vermeiden.jpgBeim Pflanzenschutz auf Gewässerschutz achten und Abdrift vermeiden.jpgBeim Pflanzenschutz auf Gewässerschutz achten und Abdrift vermeiden.jpgBeim Pflanzenschutz auf Gewässerschutz achten und Abdrift vermeiden.jpg[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2021.02.03%2F1612347424073438.jpg]
Beim Pflanzenschutz auf Gewässerschutz achten und Abdrift vermeiden. © BWSB

Wasserschutz- und Schongebiete

Bestimmte Wirkstoffe darf man in Wasserschutz- und Schongebieten nicht verwenden. So besteht ein Einsatzverbot der Wirkstoffe Dimethachlor, Metazachlor und Terbuthylazin in diesen Gebieten. Unkraut muss man dann in Raps und Mais mit alternativen Wirkstoffe bekämpfen. Das Verbot gilt nicht in Schutz- und Schongebieten von Heilquellen und Heilmooren, da dort die Grundwasservorkommen in tiefen Schichten liegen.

Ein zu häufiger Einsatz von Dimethachlor, Metazachlor und Terbuthylazin sollte auch außerhalb von Wasserschutz- und Schongebieten vermieden werden. Auf diese Weise kann das Risiko für Anreicherungen einzelner Wirkstoffe und damit für Grundwasserrückstände reduziert werden.

Korrekter Pflanzenschutz schont Bienen

Die meisten Insektizide haben Auflagen für den Bienenschutz. Vereinzelt sind auch andere Pflanzenschutzmittel damit gekennzeichnet. Wenn die Kulturen blühen oder wenn blühende Unkräuter vorhanden sind, dürfen diese Produkte dann nicht oder nur abends nach dem Bienenflug eingesetzt werden. Das schont Honig- und Wildbienen.
Bienen neben Raps3.jpgBienen neben Raps3.jpgBienen neben Raps3.jpgBienen neben Raps3.jpg[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2021.03.05%2F1614933866230663.jpg]
© Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Köppl

Bienengefährlichkeit der Produkte kann sich ändern

Beim Ausbringen von Tankmischungen kann sich manchmal die Bienengefährlichkeit der Produkte ändern. Dies ist häufig der Fall, wenn Insektizide und Fungizide gemeinsam angewendet werden. Blütenspritzungen im Raps sind besonders sensibel. Deswegen muss man genau überlegen, ob die Spritzung notwendig ist. Auch Insektizide ohne spezielle Auflagen sollte man außerhalb des Bienenfluges ausbringen. Bei Spritzungen am Abend bei Windstille wirken die Behandlungen meist auch besser, da Abtrift und thermische Verdunstung vermieden werden. Abtrift auf Nachbarflächen ist aus Gründen des Bienenschutzes und der Schonung von Nützlingen jedenfalls zu vermeiden.

Die Bienenschutzauflagen für die Produkte sind im Feldbauratgeber der LK zu finden.

Restmengen sachgerecht ausbringen

Das Ausbringen von Restmengen eines Pflanzenschutzmittels in einer Kultur, in der das Produkt nicht zugelassen ist, muss vermieden werden. Neben der Dosierung ist auch die Brühemenge für die zu behandelnden Flächen möglichst genau zu berechnen, damit keine Restmengen übrig bleiben.

Selbst wenn man die Brühemenge genau misst, bleibt nach Beendigung der Spritzarbeit eine technische Restmenge im Behälter sowie in den Leitungen und Armaturen des Pflanzenschutzgerätes. Eine Rührwerksabschaltung am Gerät kann die Restmenge im Brühebehälter vermindern.
Die technische Restmenge muss man vor allem dann berücksichtigen, wenn man die Spritzarbeiten in einer anderen Kultur fortsetzt, in der das zuvor eingesetzte Pflanzenschutzmittel nicht eingesetzt werden darf.

Restmenge nach Spritzarbeiten mit Wasser verdünnen

Deshalb verdünnt man diese Restmenge unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten mit sauberem Wasser im Verhältnis von mindestens 1:10 und bringt sie auf der behandelten Fläche aus. Dieser Vorgang sollte mindestens zweimal erfolgen, damit Wirkstoffreste so gut wie möglich beseitigt werden und das Gerät optimal gespült wird. Bewährt hat sich in der Praxis die neue Technik der kontinuierlichen Innenreinigung, die vom Traktor aus gesteuert und auch nachgerüstet werden kann.

Innenreinigung mit speziellen Reinigungsmitteln bei Herbiziden notwendig

Vor allem nach dem Einsatz von Herbiziden, wie beispielsweise Sulfonylharnstoff-Produkten muss sofort nach Beendigung der Spritzarbeiten eine gründliche Innenreinigung mit speziellen Reinigungsmitteln erfolgen, damit Anlagerungen beseitigt und Schäden in empfindlichen Kulturen vermieden werden. Die Spülflüssigkeit bringt man anschließend auf der behandelten Fläche aus. Die Hinweise in der Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel sind unbedingt zu beachten.

Auf besondere Sorgfalt beim Reinigen achten

Mit moderner Analytik werden im Grundwasser schon kleinste Spuren von Wirkstoffen gefunden, die zwar meist nicht gesundheitsschädlich sind, aber über dem gesetzlichen Vorsorgewert liegen können. Umso mehr bedarf es eines sehr sorgsamen Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln. Oft wird eine Verunreinigung nicht durch das flächige Ausbringen, sondern durch punktuelle Einträge aufgrund einer nicht sachgerechten Gerätereinigung oder Entsorgung der Restbrühe verursacht.

Reinigung nicht bei Gewässern oder Brunnen durchführen

Die Pflanzenschutzgeräte darf man in der Nähe von Gewässern und Brunnen weder außen noch innen reinigen. Das gilt auch für nicht befestigte Flächen am Hof, da auf diese Weise Pflanzenschutzmittelreste direkt oder über Kanalisation, Kläranlagen und Vorfluter in Oberflächengewässer und Grundwasser gelangen können.

Vorsicht bei Bewässerungsbrunnen

Besondere Vorsicht muss man bei Bewässerungsbrunnen walten lassen. Über Beregnungsbrunnen mit baulichen Mängeln können Wirkstoffe in den Grundwasserkörper gelangen und werden dort nicht mehr abgebaut. Ein Abbau erfolgt normalerweise in den oberen Bodenschichten der behandelten Fläche, in der die dafür notwendigen chemischen Prozesse stattfinden können.

Geräte mit Reinigungslanze lassen sich bereits am Feld nach der Anwendung außen gut reinigen. Die Verschmutzungen sind dann noch nicht ganz angetrocknet. Die Reste können so mit weniger Wasser beseitigt werden.
Glühbirne-Button.jpgGlühbirne-Button.jpgGlühbirne-Button.jpg[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2018.09.03%2F1535981770864728.jpg]
© Elisa Riva_pixabay

Gewusst warum...

Die sachgerechte Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist zentraler Bestandteil einer verantwortungsvollen Produktion von Lebensmitteln. Immer genauere Analysemethoden erhöhen nicht nur die Produktsicherheit, sondern auch die Wahrscheinlichkeit für positive Analysen. Selbst wenn die gefundenen Konzentrationen meist weit entfernt von gesundheitlicher Relevanz liegen, drohen behördliche Anzeigen und Verwaltungsstrafen und bei Teilnahme am ÖPUL-Programm auch finanzielle Sanktionen.

Links zum Thema

  • Zehn Grundsätze für den sachgerechten Pflanzenschutzmitteleinsatz
  • Hier geht´s zur Bildungswerkstatt Mold - dem Technikkompetenzzentrum im Pflanzenschutz
  • Sicherheitsberatung der SVB zum Thema Pflanzenschutz und Schutzausrüstung
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  • Zehn Grundsätze für den Pflanzenschutzmitteleinsatz
  • Rübenderbrüssler: Larvenbesätze rückläufig - vorbeugende Maßnahmen beibehalten
  • Aktuelle Pflanzenschutzinformationen Nr. 6/2021
  • Notfallzulassung Folpan 500 SC in Gerste gegen Ramularia
  • Warndienstorientierte Fungizidstrategien in Weizen
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