Behutsame Aufarbeitung von Sturmschäden
Wald darf bekanntlich zu Erholungszwecken betreten werden. Das Forstgesetz sieht für Waldflächen, in denen durch atmosphärische Einwirkungen Stämme in größerer Anzahl geworfen oder gebrochen wurden und noch nicht aufgearbeitet sind, bis zur Beendigung der Aufarbeitung also Windwurfflächen-Benützungsbeschränkungen in Form von befristeten Sperrgebieten vor. Diese Sperren können vom Waldbesitzer ausgesprochen werden. Üblicherweise werden solche Sperren nicht ausgesprochen, und die Besucher halten sich auf eigene Verantwortung im Wald auf. Heuer werden durch die hohen Niederschlagsmengen die Schwammerlsucher besonders in den Wald gezogen. In Bereichen mit Sturmschäden und hängenden Bäumen ist das sicher keine gute Idee.
Sperre bei Waldarbeit
Wird mit der Schadholzaufarbeitung begonnen, ist es jedenfalls ratsam, den Waldbereich mit einer befristeten Sperre zu versehen. Nur durch eine korrekte Kennzeichnung wird der Waldbesitzer vor Haftungen gewahrt.
Befristete Sperren sind vom Waldeigentümer mit Hinweistafeln zu kennzeichnen. Diese Tafeln sind an allen Stellen anzubringen, wo öffentliche Straßen und Wege, markierte Wege, Güterwege und Forststraßen in die gesperrte Fläche führen oder an diese unmittelbar angrenzen. Das Aussehen und die Mindestgröße der Tafeln sind in der Forstlichen Kennzeichnungsverordnung geregelt. Die runde, gelbe Tafel mit weißem Balken in der Mitte hat in schwarzer Schrift „Befristetes forstliches Sperrgebiet – Betreten verboten“ zu enthalten. Entsprechende Tafeln sind im Fachhandel erhältlich. Zusatztafeln sind zur Sperrgebietstafel unbedingt notwendig.
Bei befristeten Sperren sind im unteren Drittel der Tafel bzw. auf einer Zusatztafel darunter Beginn und Ende der Sperre nach Tag, Monat und Jahr ersichtlich zu machen. In Fällen einer Gefahr durch Waldarbeit ist durch eine weitere Zusatztafel mit dem Wortlaut „Gefahr durch Waldarbeit“ darauf hinzuweisen. Die richtige Kennzeichnung ist wegen der Haftungsfrage entscheidend. Werden unbeteiligte Personen bei der Waldarbeit verletzt, haftet der Verursacher, sofern die Waldfläche gar nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnet war. Werden die Arbeiten von Unternehmern durchgeführt, sind diese für die Absicherung der Waldflächen verantwortlich.
Bei befristeten Sperren sind im unteren Drittel der Tafel bzw. auf einer Zusatztafel darunter Beginn und Ende der Sperre nach Tag, Monat und Jahr ersichtlich zu machen. In Fällen einer Gefahr durch Waldarbeit ist durch eine weitere Zusatztafel mit dem Wortlaut „Gefahr durch Waldarbeit“ darauf hinzuweisen. Die richtige Kennzeichnung ist wegen der Haftungsfrage entscheidend. Werden unbeteiligte Personen bei der Waldarbeit verletzt, haftet der Verursacher, sofern die Waldfläche gar nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnet war. Werden die Arbeiten von Unternehmern durchgeführt, sind diese für die Absicherung der Waldflächen verantwortlich.
Borkenkäfer – Prioritäten setzen
In Hinblick auf die Fichten-Borkenkäfer sollten bei der Aufarbeitung der Sturmschäden Prioritäten gesetzt werden. Kleinflächige Schäden sollten dabei ganz oben auf der Liste stehen. Damit sind jene Bereiche gemeint, wo lediglich Einzelbäume geworfen oder einzelne Wipfelstücke abgerissen wurden. Diese Schäden können durchwegs in Eigenregie mit Traktor und Seilwinde aufgearbeitet werden. Betreffend Holzanfall sind diese Bereiche zwar eher unbedeutend, für die Ausbreitung des Käfers hingegen brandgefährlich.
Vor allem für Unternehmer ist die Aufarbeitung der „mengenmäßig attraktiveren“ Flächenwürfe interessanter, und die kleinflächigen Würfe und Einzelwürfe werden für den Schluss gespart. Allzu oft kommt es in weiterer Folge vor, dass diese erst gar nicht aufgearbeitet werden und in der nächsten Saison zu Ausgangspunkten für Borkenkäferbefall werden.
Erfahrungsgemäß folgen derartigen Sturmkatastrophen Schäden durch Borkenkäfer. Wie hoch diese sind, hängt von der Konsequenz und der Qualität der Aufarbeitung ab. So wird aus Sicht des Forstschutzes empfohlen, sämtliche im Wald verbleibenden Resthölzer mit einem Durchmesser über 8 cm und ab 1 m Länge sowie Wipfelstücke auf zumindest Meterstücke einzukürzen, damit diese möglichst rasch austrocknen. Im nächsten Jahr als Brutmaterial tauglich sind weiters Resthölzer wie Stammabschnitte, Bruchholz und Ähnliches. Trotz der schwierigen Situation sollten die Grundsätze der „sauberen Waldwirtschaft“, bei der es im Grunde um den Entzug von brutfähigem Material für diverse Borkenkäferarten geht, beachtet werden.
Dieser Umstand ist ebenso bei der Aufarbeitung der Schadflächen mittels Harvesters zu beachten. Um den Käfer potenzielles Brutmaterial zu entziehen, sind verbleibende Resthölzer zu zerkleinern und in der Rückegasse zu fratten und einzuarbeiten. Ebenso sind Wipfelstücke auf Meterstücke einzukürzen.
Vor allem für Unternehmer ist die Aufarbeitung der „mengenmäßig attraktiveren“ Flächenwürfe interessanter, und die kleinflächigen Würfe und Einzelwürfe werden für den Schluss gespart. Allzu oft kommt es in weiterer Folge vor, dass diese erst gar nicht aufgearbeitet werden und in der nächsten Saison zu Ausgangspunkten für Borkenkäferbefall werden.
Erfahrungsgemäß folgen derartigen Sturmkatastrophen Schäden durch Borkenkäfer. Wie hoch diese sind, hängt von der Konsequenz und der Qualität der Aufarbeitung ab. So wird aus Sicht des Forstschutzes empfohlen, sämtliche im Wald verbleibenden Resthölzer mit einem Durchmesser über 8 cm und ab 1 m Länge sowie Wipfelstücke auf zumindest Meterstücke einzukürzen, damit diese möglichst rasch austrocknen. Im nächsten Jahr als Brutmaterial tauglich sind weiters Resthölzer wie Stammabschnitte, Bruchholz und Ähnliches. Trotz der schwierigen Situation sollten die Grundsätze der „sauberen Waldwirtschaft“, bei der es im Grunde um den Entzug von brutfähigem Material für diverse Borkenkäferarten geht, beachtet werden.
Dieser Umstand ist ebenso bei der Aufarbeitung der Schadflächen mittels Harvesters zu beachten. Um den Käfer potenzielles Brutmaterial zu entziehen, sind verbleibende Resthölzer zu zerkleinern und in der Rückegasse zu fratten und einzuarbeiten. Ebenso sind Wipfelstücke auf Meterstücke einzukürzen.