aws-Investitionsprämie – bis 28. Februar abrechnen

Investitionen, die zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 bei der aws für die Förderung im Rahmen der COVID-19-Investitionsprämie beantragt und anschließend genehmigt wurden, müssen bis spätestens 28. Februar 2023 umgesetzt werden. Eine Verlängerung der Frist ist auf Grund des EU-Beihilferechtes nicht möglich. Bei der Abrechnung ist darauf zu achten, dass unter „Umsetzung“ eine vollständige Bezahlung sowie Inbetriebnahme der Investition zu verstehen ist. Das heißt, dass bauliche Investitionen zwar baubehördlich nicht fertiggestellt sein müssen, jedoch die theoretische Nutzungsmöglichkeit gegeben sein muss. Eine Maschinenhalle muss beispielsweise ein Einstellen von Maschinen und Geräten erlauben. Maschinen und Geräte müssen geliefert und für den (theoretischen) Einsatz bereit sein. So wäre beispielhaft eine Sämaschine mit der Lieferung im Dezember bereits in Betrieb genommen, obwohl der Frühjahrsanbau erst mit Mitte März startet.
Eingereichte Projekte sollten bis zum 28. Februar fertig gestellt werden, um nicht eine Förderablehnung zu riskieren. Auf Grund der Rückmeldungen der AWS wird leider keine Fristverlängerung mehr erteilt.
Ebenso ist es notwendig, dass die Einreichung der Abrechnungsunterlagen über den aws-Fördermanager spätestens drei Monate nach erfolgter Inbetriebnahme und vollständiger Bezahlung erfolgt.
Alle danach eingereichten Anträge können nicht berücksichtigt und genehmigte Investition somit nicht gefördert werden.
Eingereichte Projekte sollten bis zum 28. Februar fertig gestellt werden, um nicht eine Förderablehnung zu riskieren. Auf Grund der Rückmeldungen der AWS wird leider keine Fristverlängerung mehr erteilt.
Ebenso ist es notwendig, dass die Einreichung der Abrechnungsunterlagen über den aws-Fördermanager spätestens drei Monate nach erfolgter Inbetriebnahme und vollständiger Bezahlung erfolgt.
Alle danach eingereichten Anträge können nicht berücksichtigt und genehmigte Investition somit nicht gefördert werden.
www.aws.at, www.lko.at/aws-investitionsprämie-hinweise-zur-abrechnung, Dipl.-Ing. Bernhard Tscharre, LK Kärnten, 0463/5850-1403