17.12.2020 |
von LK Kärnten
Gültigkeit: Kärnten
aws Investitionsprämie: Antragstellung noch bis 28.02.2021 möglich
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2018.10.22%2F1540207215424748.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2018.10.22/1540207215424748.jpg?m=MzYzLDI0Mw%3D%3D&_=1540207402)
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der Investitionsprämie für Unternehmen, die über das Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt wird, ein neues Förderungsprogramm konzipiert, welches ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen schafft und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätze und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes leistet.
Förderungsfähig sind Unternehmen iSd § 1 UGB, die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.
Die Höhe der Förderung - ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss - beträgt 7% der förderfähigen Investitionen und 14% bei bestimmten Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit mit einer Untergrenze von 5.000 Euro ohne USt. und einer Obergrenze von 50 Mio. Euro ohne USt.
Gefördert werden
Als förderbare Kosten werden anerkannt: materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zwischen dem 01. September 2020 und 28. Februar 2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28. Februar 2022 umgesetzt werden. Es muss mit jeder Investition vor dem 01. März 2021 begonnen worden sein, wobei als wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.
Keine Förderung gibt es für
- Klimaschädliche Investitionen
- Investitionen, bei denen vor dem 01. August 2020 oder nach dem 28. Februar 2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden.
- Aktivierte Eigenleistungen
- Leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert.
- Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
- Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
- Der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind.
- Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten.
- Finanzanlagen
- Umsatzsteuer.
Antragstellung
- Antragstellung: ab dem 01. September 2020 bis 28. Februar 2021
Alternative Antragstellung via E-Mail
Aufgrund des derzeit sehr hohen Volumens an einlangenden Anträgen kommt es im aws Fördermanager zu vermehrten Wartezeiten, weshalb das aws Anträge alternativ auch über E-Mail entgegennimmt.
So funktioniert’s:
Es ist nicht möglich die Unterschrift nachzuliefern. Damit Ihr Antrag als vollständig gilt, müssen Sie dann die Daten im aws Fördermanager nacherfassen.
Die Richtlinie sieht vor, dass nur Formulare anerkannt werden, die
So funktioniert’s:
- 1. Laden Sie das Antragsformular herunter (https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/antragstellung/)
- 2. Füllen Sie dieses Antragsformular vollständig aus, unterschreiben Sie es und scannen oder fotografieren Sie das Antragsformular. Alternativ können Sie auch mit Handysignatur unterschreiben
- 3. Senden Sie das Antragsformular umgehend aber bis spätestens 28.02.2021, 24:00 Uhr an antrag.investitionspraemie@aws.at – und zwar sowohl als Excel-Datei als auch als PDF- oder Bild-Datei mit Ihrer Unterschrift (zwecks Rechtswirksamkeit).
- 4. Nach Ablauf der Antragsfrist erhalten Sie von uns ein E-Mail mit der Bitte, Ihre Angaben im aws Fördermanager zu vervollständigen. Bitte verwenden Sie bei der Anmeldung jene E-Mail-Adresse als Benutzernamen, die Sie im Antragsformular angegeben haben.
Es ist nicht möglich die Unterschrift nachzuliefern. Damit Ihr Antrag als vollständig gilt, müssen Sie dann die Daten im aws Fördermanager nacherfassen.
Die Richtlinie sieht vor, dass nur Formulare anerkannt werden, die
- vollständig ausgefüllt sind,
- unterschrieben sind und
- rechtzeitig eingebracht werden.
Aufgrund ihrer Cookie Preferenzen deaktiviert.
- Abrechnung: Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Unternehmensinvestition eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen.
Aufgrund ihrer Cookie Preferenzen deaktiviert.
- Auszahlung: nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung grundsätzlich als Einmalzahlung und unmittelbar
Aktuelle Hinweise (Stand: 02. Februar 2021):
Das aktuell freigegebene Budget von 3 Mrd. wurde per 2. Februar 2021 bereits erreicht. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen, erfordern jedoch eine weitere Gesetzesänderung zur Budgeterhöhung. Das bedeutet, Anträge auf Investitionsprämie können weiterhin bis 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden. Eine Zusage erfolgt sobald weitere Mittel vom Bund freigeben werden.
Derzeit ist eine Erleichterung im Zusammenhang mit der sogenannten „ersten Maßnahme“ in Vorbereitung, wodurch die Frist für die erste Maßnahme, welche den Beginn der Investition kennzeichnet, soll von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021 verlängert werden soll. Anträge auf Investitionsprämie müssen weiterhin jedenfalls bis zum 28. Februar 2021 bei der aws eingebracht werden. Zudem ist geplant, den Investitionsdurchführungszeitraum jeweils um ein Jahr zu verlängern: Bei einem Investitionsvolumen von weniger als 20 Mio. Euro bis längstens 28. Februar 2023, bei einem Investitionsvolumen von mehr als 20 Mio. Euro bis längstens 28. Februar 2025.
Aktuelle sowie weitere detaillierte Informationen gibt es auf der Website des Austria Wirtschaftsservice unter aws Investitionsprämie, bzw. telefonisch unter 01 501 75 – 400.
Mit 24. November 2020 hat die aws umfangreiche und detaillierte Erläuterungen zur Abrechnung von beantragten Investitionen in ihren eigenen Fragenkatalog (FAQ) aufgenommen, welcher ebenfalls unter aws Investitionsprämie zu finden ist.
Derzeit ist eine Erleichterung im Zusammenhang mit der sogenannten „ersten Maßnahme“ in Vorbereitung, wodurch die Frist für die erste Maßnahme, welche den Beginn der Investition kennzeichnet, soll von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021 verlängert werden soll. Anträge auf Investitionsprämie müssen weiterhin jedenfalls bis zum 28. Februar 2021 bei der aws eingebracht werden. Zudem ist geplant, den Investitionsdurchführungszeitraum jeweils um ein Jahr zu verlängern: Bei einem Investitionsvolumen von weniger als 20 Mio. Euro bis längstens 28. Februar 2023, bei einem Investitionsvolumen von mehr als 20 Mio. Euro bis längstens 28. Februar 2025.
Aktuelle sowie weitere detaillierte Informationen gibt es auf der Website des Austria Wirtschaftsservice unter aws Investitionsprämie, bzw. telefonisch unter 01 501 75 – 400.
Mit 24. November 2020 hat die aws umfangreiche und detaillierte Erläuterungen zur Abrechnung von beantragten Investitionen in ihren eigenen Fragenkatalog (FAQ) aufgenommen, welcher ebenfalls unter aws Investitionsprämie zu finden ist.
Fragen und Antworten
Ein FAQ zu land- und forstwirtschaftlichen Fragestellungen im Rahmen der COVID19-Investitionsprämie ist unter Downloads zum Thema verfügbar. Die Unterlage wurde sorgfältig erstellt, dennoch kann seitens der Autoren bzw. der Landwirtschaftskammern keine Haftung für den Inhalt bzw. die Vollständigkeit, Aktualität etc. übernommen werden. Die FAQ werden gegebenenfalls ergänzt. Änderungen bestehender Fragen und Antworten sind nicht ausgeschlossen.