20.10.2016 |
von Ing. Heinz Jury
Auf korrekte Lieferscheine achten
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Die Begleitdokumente sind nach der geltenden Tierkennzeichnungsverordnung und dem Tiertransportgesetz bei der Verbringung mitzuführen. Bei Verkäufen im Rahmen der organisierten Lämmerproduktion sind untersuchungspflichtige Schlachtungen in EU-Schlachthöfen vorgesehen.
Die Angaben auf dem Lieferschein müssen mit den Angaben in dem am Betrieb geführten Bestandesverzeichnis übereinstimmen. Eine häufige Fehlerquelle sind unvollständige oder fehlerhaft wiedergegebene Ohrmarkennummern (9-stellige Nummern). Dies verursacht bei der Übermittlung der zusammengeschriebenen Nummernlisten eine mit ca. 10% quantifizierbare Fehlerquelle.
Vom Herkunftsbetrieb bis zur Verladestelle würde auch die Gesamtanzahl der verbrachten Tiere genügen. Bei der Verladung von größeren Partien können Betriebsführer, wenn die Tiere fortlaufend gekennzeichnet sind, auch kopierte Lebensnummernlisten dem Übernehmer mitgeben, um so eventuellen Fehlern vorzubeugen.
Über das Herdenmanagementprogramm SZ-online können Mitgliedsbetriebe die Begleitdokumente mit den angeklickten Ohrmarkennummern für die Tierverbringung selbst ausdrucken. In diesem ist von einer fehlerfreien Liste auszugehen.
Hinsichtlich der Rückstandskontrollverordnung wird vom Landwirt bestätigt, dass gesunde Tiere geliefert und verladen werden, vorgeschriebene Wartezeiten eingehalten wurden und Betriebe aktuell vermarktungsfähige Tiere verkaufen (keine veterinärbehördliche Betriebssperre verfügt wurde).
Verladeort und Transportbeginn sowie die Angaben zur letzten Fütterung und Tränkung sind verbindlich einzutragen. Die Felder der Identifikationsnummern des Verkäufers (LFBIS-Nummer) und des Käufers (LFBIS/AMA-Kl.-Nr.) sind vollständig auszufüllen.
AMA-Gütesiegel-Betriebe bestätigen bei der Vermarktung im AMA-Gütesiegel-Bereich zusätzlich die Geburt sowie Aufzucht/Mast in Österreich mit der Angabe AT/AT. Das Geburtsdatum ist zumindest mit der Geburtswoche anzugeben. Neu ist, dass die Geschlechtsangabe einzutragen ist.
Nachweislich falsche Angaben führen zu Sanktionen bzw. Konventionalstrafen. Lieferschein und Begleitscheine sind Dokumente, die 5 Jahre aufzubewahren sind.
Die Angaben auf dem Lieferschein müssen mit den Angaben in dem am Betrieb geführten Bestandesverzeichnis übereinstimmen. Eine häufige Fehlerquelle sind unvollständige oder fehlerhaft wiedergegebene Ohrmarkennummern (9-stellige Nummern). Dies verursacht bei der Übermittlung der zusammengeschriebenen Nummernlisten eine mit ca. 10% quantifizierbare Fehlerquelle.
Vom Herkunftsbetrieb bis zur Verladestelle würde auch die Gesamtanzahl der verbrachten Tiere genügen. Bei der Verladung von größeren Partien können Betriebsführer, wenn die Tiere fortlaufend gekennzeichnet sind, auch kopierte Lebensnummernlisten dem Übernehmer mitgeben, um so eventuellen Fehlern vorzubeugen.
Über das Herdenmanagementprogramm SZ-online können Mitgliedsbetriebe die Begleitdokumente mit den angeklickten Ohrmarkennummern für die Tierverbringung selbst ausdrucken. In diesem ist von einer fehlerfreien Liste auszugehen.
Hinsichtlich der Rückstandskontrollverordnung wird vom Landwirt bestätigt, dass gesunde Tiere geliefert und verladen werden, vorgeschriebene Wartezeiten eingehalten wurden und Betriebe aktuell vermarktungsfähige Tiere verkaufen (keine veterinärbehördliche Betriebssperre verfügt wurde).
Verladeort und Transportbeginn sowie die Angaben zur letzten Fütterung und Tränkung sind verbindlich einzutragen. Die Felder der Identifikationsnummern des Verkäufers (LFBIS-Nummer) und des Käufers (LFBIS/AMA-Kl.-Nr.) sind vollständig auszufüllen.
AMA-Gütesiegel-Betriebe bestätigen bei der Vermarktung im AMA-Gütesiegel-Bereich zusätzlich die Geburt sowie Aufzucht/Mast in Österreich mit der Angabe AT/AT. Das Geburtsdatum ist zumindest mit der Geburtswoche anzugeben. Neu ist, dass die Geschlechtsangabe einzutragen ist.
Nachweislich falsche Angaben führen zu Sanktionen bzw. Konventionalstrafen. Lieferschein und Begleitscheine sind Dokumente, die 5 Jahre aufzubewahren sind.