Auf Befall mit Rapsschädlingen kontrollieren
Der Rapserdfloh ist dann bekämpfungswürdig, wenn mehr als 10% der Blattfläche abgefressen sind.
Im Zuge der weiteren Herbstentwicklung können auch die Larven des Rapserdflohs Schaden anrichten. Dazu ist es notwendig, den Zuflug mittels Gelbschalen zu kontrollieren. Bei Überschreiten der Schadschwelle von 25 bis 35 Erdflöhen innerhalb von drei Wochen sollte eine Bekämpfung mit einem zugelassenen Pyrethroid durchgeführt werden.
Neben der Beobachtung mittels Gelbschalen kann demnächst auch das Monitoringmodell einen Hinweis auf den Zuflug des Rapserdflohs geben.
Im Laufe der Jugendentwicklung kann auch die Larve der Rübsenblattwespe Fraßschäden verursachen. In Begrünungsbeständen mit Kreuzblütlern wurden bereits Schäden durch die Larve beobachtet. Besonders auf angrenzenden Rapsflächen muss auch auf diesen Schädling geachtet werden! Bei mehr als einer Larve je Pflanze ist eine Bekämpfung erforderlich.