Antwort der EU-Kommission bringt Rechtssicherheit für Biobauern
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"Viele Bio-Bäuerinnen und Bauern in Österreich haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Frage gestellt, welche Bestimmungen für ihren Betrieb im kommenden Jahr gelten. Nach längeren Verhandlungen konnten wir die für dieses Jahr geltenden Regelungen für die Weide auf das nächste Jahr ausdehnen. Mit dem nun vorliegenden Antwortschreiben der EU-Kommission an das Landwirtschafts- und an das Gesundheitsministerium haben wir nun endlich Klarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Bio-Rahmenbedingungen für das Jahr 2021 erhalten", teilen die beiden zuständigen Minister, Elisabeth Köstinger und Rudolf Anschober, mit.
Übergangsregelung für Weideverpflichtung verlängert
Mit dem Bio-Audit 2017 verlangte die Europäischen Kommission Änderungen der Rahmenbedingungen für die biologische Landwirtschaft in Österreich. Gleichzeitig tritt die neue Bio-Verordnung aufgrund einer Verschiebung erst mit 2022 in Kraft. Die beiden zuständigen Ministerien verständigten sich - in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Österreich und Bio Austria - auf eine schrittweise Heranführung der betroffenen Betriebe an die neuen Bio-Regelungen. Mit einer Übergangsregelung in Bezug auf die Weideverpflichtung für das Jahr 2020, die nun auf das Jahr 2021 verlängert wurde, wurden klare Rahmenbedingungen geschaffen.
Im Jahr 2020 musste jeder Bio-Betrieb, der Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferde hält, mindestens eine raufutterverzehrende Großvieheinheit (RGVE) pro ha weidefähiger Fläche oder zumindest 50% der RGVE in der Vegetationsperiode den Zugang zu Weide ermöglichen, wann immer es die Umstände wie Witterungs- und Bodenbedingungen erlaubten. Zusätzlich sind Biobetriebe dazu verpflichtet, allen Tieren Zugang zu Freigelände (Auslaufflächen) anzubieten. Bezüglich der Ausgestaltung und des Ausmaßes der Überdachung von Auslaufflächen konnte man sich ebenfalls auf den von Österreich eingebrachten Vorschlag einigen.
Im Jahr 2020 musste jeder Bio-Betrieb, der Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferde hält, mindestens eine raufutterverzehrende Großvieheinheit (RGVE) pro ha weidefähiger Fläche oder zumindest 50% der RGVE in der Vegetationsperiode den Zugang zu Weide ermöglichen, wann immer es die Umstände wie Witterungs- und Bodenbedingungen erlaubten. Zusätzlich sind Biobetriebe dazu verpflichtet, allen Tieren Zugang zu Freigelände (Auslaufflächen) anzubieten. Bezüglich der Ausgestaltung und des Ausmaßes der Überdachung von Auslaufflächen konnte man sich ebenfalls auf den von Österreich eingebrachten Vorschlag einigen.
Köstinger: Bio-Betrieben Möglichkeit für notwendige Anpassungen geben
"Es ist gut, dass die EU Kommission den Weg, den wir vorgeschlagen haben, mitträgt. Unsere biologische Landwirtschaft ist eine echte Erfolgsgeschichte in Europa. Wir wollen, dass das auch so bleibt. Deshalb war dieser gemeinsame Schritt mit der EU-Kommission wichtig, um die Bäuerinnen und Bauern nächstes Jahr auf die neue Bio-Verordnung vorzubereiten und ihnen ein weiteres Jahr Planungssicherheit und die Möglichkeit für notwendige Anpassungen zu geben", betont Köstinger.
Anschober: Perspektiven für unsere Bio-Betriebe schaffen
"Gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium, der Landwirtschaftskammer Österreich, Bio Austria und den Bio-Kontrollstellen haben wir in meinem Haus einen Vorschlag erarbeitet, den die EU-Kommission nun akzeptiert. Damit schaffen wir Rechtssicherheit und Perspektiven für unsere Bio-Bäuerinnen und -Bauern. Das weitere Übergangsjahr gibt der Bio-Landwirtschaft die Möglichkeit, sich Schritt für Schritt an die neuen Regelungen anzupassen und unsere Vorreiterrolle in der EU auszubauen", unterstreicht Gesundheitsminister Anschober.
Moosbrugger: Praktikable Antworten gefunden
"Die EU-Kommission zeigt Verständnis für die besondere Situation der österreichischen Biobäuerinnen und -bauern. Im nun eingetroffenen Schreiben hat sie ein deutliches Entgegenkommen bezüglich unserer Forderungen bekundet. Einzelne Detailfragen sind noch zu klären, aber wir sind zuversichtlich, dass hier auch noch praktikable Antworten gefunden werden können", betont LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger, der auf intensivste Gespräche mit Spitzenvertretern der EU-Kommission - auch vor Ort auf betroffenen Bauernhöfen - in den letzten Monaten verweist.
"Wir geben im engen Abstimmungsprozess unser Bestes, damit die Kammern Anfang 2021 fundiert sowie verlässlich beraten und die Biobauern zukunftsweisende Entscheidungen treffen und umsetzen können. Das Schreiben der EU-Kommission ist jedenfalls ein wichtiger Schritt auf dem Zukunftsweg unserer heimischen Biolandwirtschaft", so Moosbrugger.
"Wir geben im engen Abstimmungsprozess unser Bestes, damit die Kammern Anfang 2021 fundiert sowie verlässlich beraten und die Biobauern zukunftsweisende Entscheidungen treffen und umsetzen können. Das Schreiben der EU-Kommission ist jedenfalls ein wichtiger Schritt auf dem Zukunftsweg unserer heimischen Biolandwirtschaft", so Moosbrugger.
Gabmann: Nächster Schritt sind langfristige Lösungen
"Wenige Wochen vor Ende des Jahres war es für unsere Bio-Betriebe höchst an der Zeit, endlich Rechtssicherheit für 2021 zu haben. Die entsprechende Einigung der zuständigen Ministerien mit der EU-Kommission ist daher zu begrüßen. Jetzt geht es darum, die betroffenen Betriebe zu informieren und weiterhin bestmöglich bei der Umsetzung der Vorgaben für 2021 auf ihren Höfen zu unterstützen. Der nächste Schritt wird sein, langfristig praktikable Lösungen zu entwickeln und auf den Betrieben umzusetzen", erklärt Gertraud Gabmann, Obfrau von Bio Austria.