02.12.2020 |
von Dipl.-Ing. Bernhard Tscharre
Anträge auf Umsatzersatz ab sofort
Laut einer Mitteilung der Agrarmarkt Austria (AMA), können Privatzimmervermieter, die im eigenen Haushalt private Gästezimmer oder Ferienwohnungen mit höchstens zehn Betten vermieten und nicht der GewO 1994 unterliegen, sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Urlaub am Bauernhof, Heurige und Buschenschank), die direkt von den Schließungen gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung betroffen sind, ab sofort einen Umsatzersatz über www.eama.at beantragen.
Ein Umsatzersatz wird gewährt, sofern der Antragsteller gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung direkt betroffen ist. Der Betrachtungszeitraum dafür ist der November 2020. Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes entspricht 80 % des zu ermittelnden Umsatzes des vergleichbaren Vorjahreszeitraums der erfassten Tätigkeitsbereiche. Die Inanspruchnahme dieses Umsatzersatzes führt nicht zu einem Ausschluss vom Härtefallfonds. Die Mindestförderung beträgt 2300 Euro.
Ein Umsatzersatz wird gewährt, sofern der Antragsteller gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung direkt betroffen ist. Der Betrachtungszeitraum dafür ist der November 2020. Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes entspricht 80 % des zu ermittelnden Umsatzes des vergleichbaren Vorjahreszeitraums der erfassten Tätigkeitsbereiche. Die Inanspruchnahme dieses Umsatzersatzes führt nicht zu einem Ausschluss vom Härtefallfonds. Die Mindestförderung beträgt 2300 Euro.
PIN-Code oder Handy-Signatur
Neben dem PIN-Code ist es auch möglich, mit der Handy-Signatur ins Serviceportal www.eama.at einzusteigen. Voraussetzungen für die Beantragung sind eine LFBIS-Nummer der Statistik Austria und eine Registrierung bei der AMA. Bei allen registrierten Bewirtschaftern sind die Stammdaten zum Betrieb im EDV-System hinterlegt.
Wer noch keinen PIN-Code hat, kann diesen unter https://services.ama.at/servlet/pincodevergessen anfordern.
Der PIN-Code wird umgehend per Post zugesandt. Die möglichen Registrierungsstellen der Handy-Signatur sind auf www.handy-signatur.at aufgelistet.
Für noch nicht bei der AMA registrierte Förderungswerber (nur Privatzimmervermieter ohne landwirtschaftliche Betriebsnummer) erfolgt die Antragstellung in zwei Schritten:
Wer noch keinen PIN-Code hat, kann diesen unter https://services.ama.at/servlet/pincodevergessen anfordern.
Der PIN-Code wird umgehend per Post zugesandt. Die möglichen Registrierungsstellen der Handy-Signatur sind auf www.handy-signatur.at aufgelistet.
Für noch nicht bei der AMA registrierte Förderungswerber (nur Privatzimmervermieter ohne landwirtschaftliche Betriebsnummer) erfolgt die Antragstellung in zwei Schritten:
- Der erste Schritt ist die Registrierung bei der AMA. Dazu ist das Onlineformular auszufüllen und abzusenden. Diese Daten werden in der AMA erfasst und eine Kundennummer per E-Mail mitgeteilt. Aus Sicherheitsgründen wird der für den Einstieg notwendige PIN-Code am Postweg zugestellt.
- Danach kann mit der Kundennummer und dem PIN-Code unter www.eama.at der Antrag auf eine Zahlung aus dem Härtefallfonds gestellt werden.
Ihre Ansprechpartner
Eine Ausfüllhilfe und ein Merkblatt zur elektronischen Antragstellung steht online unter www.ama.at zur Verfügung. Sollten beim Einstieg Probleme auftreten, sind Ihnen die AMA-Mitarbeiter behilflich:
- Hotline: 050/31 51 99 (Bereich Ländliche Entwicklung/Projekte).
- E-Mail: einstiegshilfe@ama.gv.at oder für fachliche Fragen le-projekte@ama.gv.at.
- in der LK: Mag. Hannes Hartlieb und Dipl.-Ing. Bernhard Tscharre, Tel. 0463/5850-DW, DW-1400 (Hartlieb), DW-1403 (Tscharre).