Ammoniakreduktionsverordnung >> aktuell!
Das Klimaschutz-Ministerium hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft von der Verordnungsermächtigung gemäß Emissions-Gesetz-Luft Gebrauch gemacht und am 25. Oktober 2022 eine Ammoniakreduktionsverordnung veröffentlicht, in der die unverzügliche Einarbeitungsverpflichtung bei ausgewählten Wirtschaftsdüngern (innerhalb von vier Stunden), Einschränkungen bei der Harnstoffdüngung, die gesetzlich verpflichtende Abdeckung von Güllegrubenraum ab 1. Jänner 2028 ab einem gesamtbetrieblichen Fassungsvermögen von 240 m³ und eine Evaluierung der bodennah ausgebrachten Güllemengen bis Ende 2025 als für die Entscheidung der gesetzlichen Verpflichtung zur bodennahen streifenförmigen Ausbringung festgelegt wurden.
Details zur Ammoniakreduktionsverordnung finden Sie unter: Ammoniakreduktionsverordnung (bmk.gv.at)