AMA-Meldung bei Unwetter und Hagel am Feld
Sturm, Hagel und Starkregen haben in den letzten Wochen zahlreiche Regionen in Kärnten massiv getroffen. Dabei wurden viele Ackerkulturen, aber auch Grünland und Landschaftselemente stark in Mitleidenschaft gezogen oder auch ganz zerstört. Unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, auf die die antragstellende Person keinen Einfluss hat und die zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermaßnahmen noch nicht bekannt waren, werden als höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände anerkannt. Dadurch können Prämien für die geschädigten Flächen dennoch gewährt werden. Dafür sind eine fristgerechte Meldung sowie eine Nachweiserbringung notwendig.
Bis wann muss eine „Höhere Gewalt“-Meldung erfolgen?
Grundsätzlich muss ein Fall höherer Gewalt binnen drei Wochen ab dem Zeitpunkt, ab dem die antragstellende Person dazu in der Lage ist, einzelbetrieblich schriftlich gemeldet werden. Für überregionale Schadensereignisse tätigt die LK Kärnten zwecks Wahrung der Meldefrist eine Vorabmeldung für die betroffenen Gemeinden bzw. Bezirke an die AMA. In bestimmten Fällen ist zusätzlich zur betriebsübergreifenden Meldung ehestmöglich eine einzelbetriebliche Meldung durchzuführen (siehe Fallkonstellationen).
Wie melde ich eine höhere Gewalt?
Fälle höherer Gewalt werden als Online-Eingabe im Internetserviceportal eAMA unter dem Reiter „Eingaben“ im Menüpunkt „Andere Eingaben“ in dem dafür vorgesehenen Eingabeformular für „Ansuchen auf Anerkennung von höherer Gewalt oder besonderer flächen- und bewirtschaftungsverändernder Umstände“ gemeldet. Der Meldung sind Nachweise (Schadensprotokolle Hagelversicherung, Fotos, Gemeindebestätigung) beizulegen oder ehestmöglich nachzureichen.
Info: Für sämtliche Fragen stehen die Invekos-Berater in den zuständigen Außenstellen telefonisch für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Biodiversitätsflächen
Aufräumarbeiten, wie zum Beispiel das Entfernen umgefallener Bäume, die auf Biodiversitätsflächen zu liegen kommen, sind erlaubt. Eine Dokumentation für die Nachvollziehbarkeit ist im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle oder Nachfrage im Rahmen des Monitorings nicht notwendig, aber sicherlich sinnvoll.
Sind Biodiversitätsflächen von Unwettern betroffen oder müssen diese für Aufräumarbeiten herangezogen werden, ist unbedingt vorab mit den Beratern der LK-Außenstellen Kontakt aufzunehmen.
Sind Biodiversitätsflächen von Unwettern betroffen oder müssen diese für Aufräumarbeiten herangezogen werden, ist unbedingt vorab mit den Beratern der LK-Außenstellen Kontakt aufzunehmen.