Alm-/Weidemeldung Rinder - was zu beachten ist
Alm-/Weidemeldung Rinder nur online möglich
Die Alm-/Weidemeldung für Rinder ist seit 2021 nur mehr online über das RinderNet im eAMA möglich. Um eine fristgerechte Meldung des Auftriebs durchführen zu können, empfiehlt es sich, den eAMA-Pin-Code jetzt zu überprüfen. Steigt ein Alm-/Weidebetrieb längere Zeit nicht ins eAMA-Rindernet ein, verliert der Pin-Code automatisch seine Gültigkeit und muss neu angefordert werden. Dies kann online über www.eama.at, per Mail an tkz@ama.gv.at oder telefonisch unter 050 31 52-99 erfolgen. Ein Einstieg in das eAMA RinderNet ist auch mittels Handysignatur möglich.
Meldefristen beachten
Eine Alm-/Weidemeldung Rinder ist im Zeitraum von 1. April bis 15. November möglich. Auftriebe, die außerhalb dieses Zeitraums stattfinden, sind als Zu- und Abgangsmeldung zu erfassen. Die Meldefrist der Alm-/Weidemeldung beträgt 14 Kalendertage. Dies gilt sowohl für die Auftriebs- als auch für die Abtriebsmeldung. Der Abtrieb muss auch dann gemeldet werden, wenn das tatsächliche Abtriebsdatum mit dem bei der Auftriebsmeldung bekanntzugebenden, voraussichtlichen Abtriebsdatum übereinstimmt.
Vorschlagsliste - Vorteile für Auftreiber und Bewirtschafter
Für Auftreiber ist es möglich, im RinderNet eine Vorschlagsliste mit den aufgetriebenen Rindern an den Almbewirtschafter zu übermitteln. Der Auftreiber muss dazu im RinderNet die betroffenen Rinder auswählen. Mit der Schaltfläche "Liste für Alm-/Weidebetrieb erstellen" wird eine Maske zur Erstellung der Vorschlagsliste geöffnet. Darin muss der Auftreiber die Alm oder Weide, auf der die Tiere aufgetrieben werden, das Auf- und voraussichtliche Abtriebsdatum und die auf der Alm gemolkenen Kühe angeben. Nach dem Speichern wird die Vorschlagsliste an den Alm-/Weidebetrieb übermittelt. Der Alm-/Weidebewirtschafter hat die Möglichkeit, die von den Auftreibern übermittelten Daten zu korrigieren. Sind alle Daten vom Auftreiber korrekt, dann kann die Vorschlagsliste übernommen und an die AMA gesendet werden. Erst damit ist die Alm-/Weidemeldung Rinder tatsächlich durchgeführt. Ist die Meldung erfolgt, kann eine Meldebestätigung ausgedruckt werden. Beachten Sie, dass das Speichern einer Vorschlagsliste durch den Auftreiber keine Alm-/Weidemeldung Rinder auslöst. Die fristgerechte Meldung kann nur durch den Alm-/Weidebewirtschafter erfolgen.
Auswirkungen einer Alm-/Weidemeldung Rinder auf die Antragstellung
Für die Gewährung von Prämien wie ÖPUL, Ausgleichszulage oder Direktzahlungen können nur Rinder berücksichtigt werden, die bis zum 15. Juli sowohl auf der ersten Alm/Gemeinschaftsweide aufgetrieben als auch gemeldet sind. Achtung: Alm-/Weidebewirtschafter müssen unbedingt beachten, dass die Alm-/Weidemeldung Rinder über die korrekte Betriebsnummer der Alm bzw. Weide erfolgt. Zusätzlich zur Meldung muss auch die Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste fristgerecht bis 15. Juli eingereicht werden.
Mit korrekter Mailadresse keine Meldungen versäumen
Wird vom Auftreiber eine Vorschlagsliste an den Alm-/Weidebewirtschafter gesendet, erhält dieser eine Mail. Dieses Service der AMA kann nur genutzt werden, wenn eine korrekte und aktuelle E-Mailadresse im eAMA unter "Kundendaten" vorhanden ist. Das Mailservice hat auch den Vorteil, dass die AMA den Alm-/Weidebewirtschafter ab Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums an die Notwendigkeit einer aktiven Abtriebsmeldung erinnert.
Beim Weitertrieb voraussichtliches Abtriebsdatum großzügig wählen
Werden Tiere von einer Alm auf die nächste weitergetrieben, sollte das voraussichtliche Abtriebsdatum beim Erstauftrieb möglichst so angegeben werden, dass sich das voraussichtliche Abtriebsdatum der ersten Alm mit dem tatsächlichen Auftriebsdatum der zweiten Alm überschneidet.
Die Alm-/Weidemeldung für Rinder ist seit 2021 nur mehr online über das RinderNet im eAMA möglich. Um eine fristgerechte Meldung des Auftriebs durchführen zu können, empfiehlt es sich, den eAMA-Pin-Code jetzt zu überprüfen. Steigt ein Alm-/Weidebetrieb längere Zeit nicht ins eAMA-Rindernet ein, verliert der Pin-Code automatisch seine Gültigkeit und muss neu angefordert werden. Dies kann online über www.eama.at, per Mail an tkz@ama.gv.at oder telefonisch unter 050 31 52-99 erfolgen. Ein Einstieg in das eAMA RinderNet ist auch mittels Handysignatur möglich.
Meldefristen beachten
Eine Alm-/Weidemeldung Rinder ist im Zeitraum von 1. April bis 15. November möglich. Auftriebe, die außerhalb dieses Zeitraums stattfinden, sind als Zu- und Abgangsmeldung zu erfassen. Die Meldefrist der Alm-/Weidemeldung beträgt 14 Kalendertage. Dies gilt sowohl für die Auftriebs- als auch für die Abtriebsmeldung. Der Abtrieb muss auch dann gemeldet werden, wenn das tatsächliche Abtriebsdatum mit dem bei der Auftriebsmeldung bekanntzugebenden, voraussichtlichen Abtriebsdatum übereinstimmt.
Vorschlagsliste - Vorteile für Auftreiber und Bewirtschafter
Für Auftreiber ist es möglich, im RinderNet eine Vorschlagsliste mit den aufgetriebenen Rindern an den Almbewirtschafter zu übermitteln. Der Auftreiber muss dazu im RinderNet die betroffenen Rinder auswählen. Mit der Schaltfläche "Liste für Alm-/Weidebetrieb erstellen" wird eine Maske zur Erstellung der Vorschlagsliste geöffnet. Darin muss der Auftreiber die Alm oder Weide, auf der die Tiere aufgetrieben werden, das Auf- und voraussichtliche Abtriebsdatum und die auf der Alm gemolkenen Kühe angeben. Nach dem Speichern wird die Vorschlagsliste an den Alm-/Weidebetrieb übermittelt. Der Alm-/Weidebewirtschafter hat die Möglichkeit, die von den Auftreibern übermittelten Daten zu korrigieren. Sind alle Daten vom Auftreiber korrekt, dann kann die Vorschlagsliste übernommen und an die AMA gesendet werden. Erst damit ist die Alm-/Weidemeldung Rinder tatsächlich durchgeführt. Ist die Meldung erfolgt, kann eine Meldebestätigung ausgedruckt werden. Beachten Sie, dass das Speichern einer Vorschlagsliste durch den Auftreiber keine Alm-/Weidemeldung Rinder auslöst. Die fristgerechte Meldung kann nur durch den Alm-/Weidebewirtschafter erfolgen.
Auswirkungen einer Alm-/Weidemeldung Rinder auf die Antragstellung
Für die Gewährung von Prämien wie ÖPUL, Ausgleichszulage oder Direktzahlungen können nur Rinder berücksichtigt werden, die bis zum 15. Juli sowohl auf der ersten Alm/Gemeinschaftsweide aufgetrieben als auch gemeldet sind. Achtung: Alm-/Weidebewirtschafter müssen unbedingt beachten, dass die Alm-/Weidemeldung Rinder über die korrekte Betriebsnummer der Alm bzw. Weide erfolgt. Zusätzlich zur Meldung muss auch die Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste fristgerecht bis 15. Juli eingereicht werden.
Mit korrekter Mailadresse keine Meldungen versäumen
Wird vom Auftreiber eine Vorschlagsliste an den Alm-/Weidebewirtschafter gesendet, erhält dieser eine Mail. Dieses Service der AMA kann nur genutzt werden, wenn eine korrekte und aktuelle E-Mailadresse im eAMA unter "Kundendaten" vorhanden ist. Das Mailservice hat auch den Vorteil, dass die AMA den Alm-/Weidebewirtschafter ab Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums an die Notwendigkeit einer aktiven Abtriebsmeldung erinnert.
Beim Weitertrieb voraussichtliches Abtriebsdatum großzügig wählen
Werden Tiere von einer Alm auf die nächste weitergetrieben, sollte das voraussichtliche Abtriebsdatum beim Erstauftrieb möglichst so angegeben werden, dass sich das voraussichtliche Abtriebsdatum der ersten Alm mit dem tatsächlichen Auftriebsdatum der zweiten Alm überschneidet.
- Beispiel 1: Alm 1 meldet als voraussichtliches Abtriebsdatum den 10. Juli, Alm 2 meldet für dieselben Tiere den 8. Juli als tatsächliches Auftriebsdatum. Da das Auftriebsdatum auf die Alm 2 vor dem voraussichtlichen Abtriebsdatum der Alm 1 liegt, muss die Alm 1 keine Korrektur bzw. Bestätigung des Abtriebsdatums melden, da dies von der AMA automatisch durchgeführt wird.
- Beispiel 2: Alm 1 meldet als voraussichtliches Abtriebsdatum den 10. Juli, Alm 2 meldet für dieselben Tiere den 12. Juli als tatsächliches Auftriebsdatum. Hier überschneidet sich das voraussichtliche Abtriebsdatum von Alm 1 nicht mit dem tatsächlichen Auftriebsdatum auf Alm 2 und es liegt "meldetechnisch" eine Lücke vor, daher kann keine automatische Korrektur des Abtriebdatums von der Alm 1 erfolgen. Hier muss die Alm 1 das Abtriebsdatum korrigieren.
Hilfestellung durch LK
Die LK-Außenstellen unterstützen Bewirtschafter von Almen und Weiden, die keine Möglichkeit haben, die Online-Meldung selbsttätig durchzuführen. Für diese Serviceleistung ist es erforderlich, dass der Bewirtschafter der Alm bzw. Weide persönlich bei der Meldung anwesend ist.
Für die Vorbereitung auf die Online-Meldung stellt die LK Kärnten ein Musterformular
"Alm/Weidemeldung Rinder für das Jahr 2022" zur Verfügung. Das Formular ist über die LK-Außenstellen erhältlich oder online unter www.ktn.lko.at abrufbar.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nicht für die Abgabe bestimmt ist, da die Alm-/Weidemeldung Rinder ausschließlich online über das RinderNet durchgeführt werden kann.
Für die Vorbereitung auf die Online-Meldung stellt die LK Kärnten ein Musterformular
"Alm/Weidemeldung Rinder für das Jahr 2022" zur Verfügung. Das Formular ist über die LK-Außenstellen erhältlich oder online unter www.ktn.lko.at abrufbar.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nicht für die Abgabe bestimmt ist, da die Alm-/Weidemeldung Rinder ausschließlich online über das RinderNet durchgeführt werden kann.