Alm-/Weidemeldung Rinder rechtzeitig durchführen
Die Meldefrist der Alm-/Weidemeldung beträgt 14 Kalendertage. Für den Einstieg in das RinderNET benötigen Sie einen PIN-Code oder eine Handysignatur. Ein neuer PIN-Code kann über www.eama.at angefordert werden. Dazu ist es notwendig, auf der eAMA-Startseite im rechten oberen Eck auf den Button "Weiter zur Anmeldung“ zu klicken. Durch Anklicken des Links "PIN-Code anfordern“ und Eingabe der Betriebsnummer wird von der AMA ein PIN-Code generiert und per Post zugesandt. Es ist zu beachten, dass die Zusendung des PIN-Codes einige Tage dauert. Die Freischaltung einer Handysignatur kann noch bis Ende Juni über die LK-Außenstellen veranlasst werden.
Auftreiber: Vorschlagsliste
Eine Funktion im RinderNET ermöglicht es den Auftreibern, die Alm- und Weidebewirtschafter bei der Online-Meldung zu unterstützen. Eine Liste mit den Rindern, die auf die Alm oder Weide gemeldet werden müssen, kann vorab vom Auftreiber online erstellt und an den Alm-/Weidebetrieb gesendet werden. Diese Vorschlagsliste ersetzt nicht die Auftriebsmeldung!
Für die analoge Vorbereitung auf die Online-Meldung stellt die LK Kärnten ein Musterformular "Alm-/Weidemeldung Rinder für das Jahr 2022“ zur Verfügung. Das Formular ist über die LK-Außenstellen erhältlich oder online unter www.ktn.lko.at abrufbar.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nicht für die Abgabe bestimmt ist, da die Alm-/Weidemeldung Rinder ausschließlich online über das RinderNET durchgeführt werden kann.
Für die analoge Vorbereitung auf die Online-Meldung stellt die LK Kärnten ein Musterformular "Alm-/Weidemeldung Rinder für das Jahr 2022“ zur Verfügung. Das Formular ist über die LK-Außenstellen erhältlich oder online unter www.ktn.lko.at abrufbar.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nicht für die Abgabe bestimmt ist, da die Alm-/Weidemeldung Rinder ausschließlich online über das RinderNET durchgeführt werden kann.
Hilfestellung durch LK
Die LK-Außenstellen unterstützen Bewirtschafter von Almen und Weiden, die keine Möglichkeit haben, die Online-Meldung selbsttätig durchzuführen.
Für diese Serviceleistung ist es erforderlich, dass der Bewirtschafter der Alm bzw. Weide persönlich bei der Meldung anwesend ist. Um Terminvereinbarung wird gebeten, dabei ist auf die 14-tägige Meldefrist zu achten. Verspätete Alm/ Weidemeldungen bringen Prämienverluste mit sich.
Für diese Serviceleistung ist es erforderlich, dass der Bewirtschafter der Alm bzw. Weide persönlich bei der Meldung anwesend ist. Um Terminvereinbarung wird gebeten, dabei ist auf die 14-tägige Meldefrist zu achten. Verspätete Alm/ Weidemeldungen bringen Prämienverluste mit sich.