22.03.2021 |
von Dipl.-Ing. Thomas Maximillian Weber
Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet
Alm-/Weidemeldung RINDER ab 2021 ausschließlich online
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Wie berichtet, sind bei der Alm-/Weidemeldung RINDER aufgrund der Änderung der zugrundeliegenden EU-Rechtstexte Anpassungen für das Antragsjahr 2021 notwendig. So reduziert sich die Meldefrist von 15 auf 14 Kalendertage (Montag bis Sonntag), in welchen die Meldung eines Auftriebs durch den Obmann bzw. Bewirtschafter der Alm/Weide im eAMA-RinderNET zu erfolgen hat. Die zentrale Änderung ist jedoch, dass die Alm-/Weidemeldung RINDER ab 2021 ausschließlich als Online-Meldung im eAMA-RinderNET zu erfolgen hat, eine Übermittlung der Alm-/Weidemeldung RINDER per Post oder Fax an die AMA ist nicht mehr möglich.
Neuer AMA-Service - Online-Auftreibervorschlagsliste
Um Obmänner und Bewirtschafter der Alm/Weide bei dieser Umstellung auf eine verpflichtende Online-Meldung zu unterstützen, hat die AMA im RinderNET die Möglichkeit geschaffen, dass Auftreiber aus ihrem Tierbestand eine “Online-Auftreibervorschlagsliste“ erstellen können. Diese beinhaltet jene Tiere, welche auf eine Alm bzw. Gemeinschaftsweide aufgetrieben werden sollen. Diese Liste können Auftreiber durch die Auswahl der Rinder aus ihrem Rinderbestand und anschließender Vervollständigung der erforderlichen Daten dem Obmann bzw. Bewirtschafter der Alm/Weide zur Verfügung erstellen. Der Obmann bzw. Bewirtschafter wiederum kann diese Liste bereits beim Auftrieb zur Kontrolle der Ohrmarken verwenden und im Anschluss direkt im RinderNET als Grundlage für die Alm-/Weidemeldung RINDER übernehmen. Sofern er eine E-Mailadresse hinterlegt hat, bekommt der Obmann bzw. Bewirtschafter zudem als zusätzlichen Service eine E-Mail, welche ihn auf die im RinderNET zur Verfügung gestellte Liste aufmerksam macht. Die Landwirtschaftskammer ermutigt die Auftreiber, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um potenzielle Fehlerquellen schriftlicher Ohrmarkenlisten zu vermeiden und den Obmann bzw. Bewirtschafter bei der Erstellung der verpflichtenden Online-Alm-/Weidemeldung zu unterstützen.
Verpflichtende Korrektur auf tatsächliches Abtriebsdatums
Weiters ist ab dem Antragsjahr 2021 innerhalb einer 14-tägigen Meldefrist das tatsächliche Abtriebsdatum verpflichtend online bekanntzugeben, unabhängig davon, ob vom voraussichtlichen Abtriebsdatum, welches beim Auftrieb angegeben wurde, abweicht oder nicht. Auch hier hat die AMA zur Unterstützung der Obmänner bzw. Bewirtschafter einen E-Mail-Service eingerichtet. Dieser sieht vor, dass beim Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums eine Erinnerung an die Notwendigkeit der Korrektur des Abtriebsdatums an den Obmann bzw. Bewirtschafter ergeht, sofern der tatsächliche Abrieb nicht bereits vor dem voraussichtlichen Abtriebsdatum stattgefunden hat und auch gemeldet wurde. Um diese nützliche Serviceleistungen der AMA in Anspruch nehmen zu können, empfiehlt die Landwirtschaftskammer den Obmännern beziehungsweise Bewirtschaftern die bekanntgegebene E-Mailadresse zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Für den Heimbetrieb besteht jedenfalls weiterhin keine Meldenotwendigkeit.
Keine Ersatzrindermeldung ab 2021
Während die Meldungen rund um Geburt, Verendung, Schlachtung, und Verkauf während der Alpung gegenüber dem derzeitigen Meldeprozedere unverändert bleiben, entfällt die Ersatzrindermeldung ab 2021 aus verwaltungsökonomischen Gründen ersatzlos. Bei Unterbrechung der Weide- bzw. Alpzeit von bis zu 10 Tagen (z.B. wegen Krankheit) ist die ursprüngliche Alm-/Weidemeldung RINDER um das tatsächliche Abtriebsdatum zu ergänzen sowie der Wiederauftrieb mit einer neuen Alm-/Weidemeldung RINDER zu melden.