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03.01.2022 | von DI Hubert Köppl

Aktuelle rechtliche Neuerungen im Pflanzenschutz

Auslaufende Produkte 2022

Wie jedes Jahr läuft auch heuer die Zulassung einiger Wirkstoffe aus, wobei die Anzahl zum Vorjahr doch geringer ist. Die österreichischen Behörden haben noch nicht bei allen Produkten auch schon Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen festgelegt.
Für die Landwirte bedeutet das, die Lagerstände zu kontrollieren und die auslaufenden Produkte rechtzeitig aufzubrauchen. Nach dem Ablauf der Aufbrauchsfrist darf ein Produkt auch nicht mehr am Hof gelagert werden.
Auf lk-online ist eine Liste der auslaufenden Produkte angeführt, den aktuellen Zulassungsstand kann man auch im Pflanzenschutzmittelregister abrufen (https://psmregister.baes.gv.at/psmregister/), für auslaufende Produkte gibt es unter „Vordefinierte Suchabfragen“ den Reiter „Beendete Zulassungen“. Im Downloadbereich befinden sich auch schon zusätzlich jene Produkte, deren Nicht-Verlängerung bereits beschlossen wurde, jedoch die Aufbrauchsfristen seitens der Behörde noch nicht exakt festgelegt wurden, darum steht hier ein Fragezeichen nach dem Datum.
Im Winter ist Zeit für eine Inventur im Pflanzenschutzmittellager.jpg
Im Winter ist Zeit für eine Inventur im Pflanzenschutzmittellager © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Köppl

Welche Produkte sind konkret betroffen?

Gallant Super darf noch bis 30.6.2022 verwendet werden, als Ersatz stehen andere Gräserprodukte zur Verfügung, gegen Einjährige Rispe wäre Select 240 EC oder die Fertigformulierung Centurion Plus möglich.
Der fungizide Wirkstoff Prochloraz hat keine Verlängerung erhalten, betroffen sind die Produkte Ampera, Faxer Kantik sowie Mirage 45 EC, die Verwendung ist noch bis 30.6.2023 erlaubt. Als Ersatzprodukte im frühen Bereich (ES 31/32) im Getreide kommen z.B. Unix oder Input Classic in Frage.
Im Insektizidbereich schmerzt der Verlust des Wirkstoffes Indoxacarb (Avaunt/Sindoxa, Steward). Der Einsatz wird mit 19.9.2022 begrenzt. Im Raps bleiben zur Glanzkäferbekämpfung nur mehr die Pyrethroide der Klasse I wie Trebon 30 EC oder Mavrik Vita/Evure sowie das Neonicotinoid Mospilan 20 SG.
Auch das synthetisches Pyrethroid Fury 10 EW muss bis 01.06.2022 verbraucht werden.

Überraschend wurde leider auch die Zulassung des Herbizides Effigo nicht verlängert, das Produkt muss im heurigen Jahr bis spätestens 31.12.2022 verbraucht werden. Im Raps kann es im Frühjahr durch Korvetto ersetzt werden, im Mais wurde es vielfach gegen Kartoffeldurchwuchs verwendet, hier muss vermehrt wieder auf Triketone (Laudis, Elumis, Kapreno etc.) zurück gegriffen werden. 
In Erinnerung zu rufen ist, dass z.B. Produkte mit den Wirkstoffen Bromoxynil (z.B. Auxo, Buctril, Xinca), Epoxiconazol (z.B. Adexar, Champion, Osiris, Rubric, Seguris), Mancozeb (z.B. Acrobath Plus, Dithane NeoTec, Ridomil Gold MZ), aber auch die Insektizide Biscaya, Bulldock oder Calypso sowie das Totalherbizid Kyleo nicht mehr verwendet werden dürfen. Für die ebenfalls bereits ausgelaufenen Produkte wie Reglone, Fastac Forst, Storanet, TrinetP oder Novodor FC wurden für 2022 Notfallzulassungen beantragt.
Bei der Durchsicht der Produkte ist auf den genauen Namen und zusätzlich die Registernummer zu schauen. Butisan Gold im Raps läuft aus, wird aber als Butisan Gold AT mit neuer Nummer weitergeführt. Auch viele Parallelimportprodukte bzw. Vertriebserweiterungen laufen aus – erkennbar an der Zusatznummer hinter der Registernummer, z.B. Adengo mit der Nummer 3063-2, das Originalprodukt mit der Nummer 3063-0 ist aber weiterhin zugelassen. In der Tabelle sind diese Produkte gelb hinterlegt und durch eine kursive Schrift erkennbar.
Nicht mehr verwendbare Produkte können in den Altstoffsammelzentren der Gemeinden abgegeben werden.

Glyphosat

Die Zulassung von Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich ist aufgehoben worden, ebenfalls ist der Einsatz in sensiblen Bereichen wie öffentlich zugängliche Sport- und Freizeitplätzen, Schwimmbädern, Kinderbetreuungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Kinderspielplätzen, Park- und Gartenanlagen, Friedhöfen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Einrichtungen der Altenbetreuung, und Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen seit 15.12.2021 nicht mehr erlaubt.
Im landwirtschaftlichen Bereich wurde generell die Vorerntebehandlung inkl. Sikkation verboten, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist.
Viele Indikationen von glyphosatehältigen Produkten wurden geändert, deshalb ist beim Einsatz auf die genaue Zulassung zu achten. Beispielsweise hat Clinic Free nur mehr eine Zulassung im Forst und in Zierpflanzen, Ware mit der alten Zulassung darf noch bis 15.9.2022 verwendet werden.
Der Wirkstoff Glyphosat ist in der EU bis 15.12.2022 zugelassen, die Mitgliedstaaten werden im Herbst über den bereits gestellten Antrag der Zulassungsinhaber für die Verlängerung entscheiden.
Granulatstreuer müssen auch überprüft werden.png
Granulatstreuer müssen auch überprüft werden © Landwirtschaftskammer Oberösterreich/Köppl

Überprüfung von Granulatstreuern

Wie bereits mehrmals berichtet wurde, gilt seit einem Jahr auch eine Überprüfungspflicht für Granulatstreuer. 2021 wurde eine nicht vorhandene gültige Überprüfungsplakette noch nicht sanktioniert, aber heuer dürfen diese Geräte nur mehr geprüft verwendet werden. Der Überprüfungspflicht unterliegen Granulatstreuer und andere Streugeräte, mit denen amtlich zugelassene Pflanzenschutzmittel mit Registernummer wie z.B. Schneckenkornpräparate aber auch Granulate z.B. gegen Bodenschädlinge ausgebracht werden. Die oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung wurde novelliert, es sind neben den Granulatstreugeräten auch Beizgeräte und Streichgeräte (z.B. Rotowiper) überprüfungspflichtig. Wie bei allen Pflanzenschutzgeräten gelten Neugeräte fünf Jahre ab Kaufdatum bzw. Auslieferung (Datum Lieferschein/Rechnung) ebenfalls als überprüft. In Gebrauch befindliche Geräte, die älter als 5 Jahre sind, dürfen nur mit einer gültigen Prüfplakette verwendet werden.
Auf lk-online finden Sie die bereits für die Überprüfung in OÖ registrierten Werkstätten, in absehbarer Zeit werden auch noch weitere eine Registrierung erhalten. Das Prüfintervall beträgt wie bei den anderen Pflanzenschutzgeräten drei Jahre.
Ausgenommen von der Kontrollpflicht sind nur handgehaltene oder schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte sowie Geräte und Vorrichtungen zur ausschließlichen Ausbringung von Nützlingen.

Downloads zum Thema

  • Auslaufende Zulassungen von österr. Pflanzenschutzmitteln_Stand 17.02.2022 PDF 86,09 kB
  • registrierte Werkstätten Granulatstreuerüberprüfung 2022 PDF 11,04 kB

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