2.10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023
HINWEIS: Dieser Artikel informiert über die voraussichtlichen Förderungsbestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023, wie sie im nationalen Strategieplan der österreichischen Bundesregierung festgelegt wurden. Die dargestellten Vorschriften bedürfen jedoch der Genehmigung der EU-Kommission und es kann daher noch zu wesentlichen Änderungen kommen.
Ziel dieser Maßnahme
Eine Anlage von Begrünungskulturen auf Flächen mit den Kulturen Wein, Obst sowie Hopfen führt langfristig zu einer Verbesserung von Oberflächen- und Grundwasserschutz.
Wofür wird die Prämie bezahlt?
Die Unterstützung bezieht sich auf die Kosten und Einkommensverluste, die auf Grund der angelegten Begrünungen in den Fahrgassen und durch den Einsatz von Organismen oder Pheromonen entstehen.
Definitionen im Rahmen dieser Maßnahme
- Flächendeckende Begrünungen in allen Fahrgassen
- Es handelt sich um eine einjährige Maßnahme, wobei zumindest die erforderlichen Förderungskriterien das gesamte Kalenderjahr erfüllt sein müssen
Zugangsvoraussetzungen
- Es muss eine Mindestteilnahmefläche von 0,5 ha Wein-, Obst- oder Hopfenfläche vorhanden sein
Förderungsverpflichtungen
- Die ganzjährige, flächendeckende Begrünung hat in allen Fahrgassen des Betriebes durch mindestens drei winterharte Mischungspartner zu erfolgen oder das Belassen vorhandener Kulturen zwischen den Reihen
- Ausgenommen von der flächendeckenden Begrünung ist der unmittelbare Stammbereich im Ausmaß von 80 cm bei Wein bzw. 100 cm bei Obst und Hopfen
- Organische Bodenbedeckungen, wie Grasmulch, Stroh oder Rindenmulch, reine Selbstbegrünungen sowie Getreide oder Mais mit einem Mischungsanteil von mehr als 50% (ausgenommen Grünschnittroggensorten gemäß Saatgutgesetz), zählen nicht als gültige Begrünungskulturen
- Zulässig ist jedoch, wenn Getreide als Deckfrucht herangezogen wird, damit sich die Dauerbegrünung etablieren kann
- Eine Ernte der Begrünung bzw. das Verbringen vom Mähgut ist nicht erlaubt. Möglich ist eine extensive Weidenutzung durch Schafe oder eine periodische Beweidung durch Geflügel
- Einen Prämienzuschlag gibt es bei Einsatz von Organismen oder Pheromonen entsprechend der Vorgaben hinsichtlich Aufwandsmengen lt. Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamts für Ernährungssicherheit. Die Anwendungen müssen jedoch einen Pflanzenschutzmitteleinsatz ersetzen. Der Kauf von Organismen oder Pheromonen muss schlagbezogen aufgezeichnet werden und hat den Grund über den Einsatz bzw. das Datum der Anwendung zu beinhalten (Aufbewahrung der Kaufbelege)
- Bei Teilnahme an den Maßnahmen „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ oder „Biologische Wirtschaftsweise" reduziert sich der Prämienzuschlag für den Einsatz von Organismen und Pheromonen um 50 %
Höhe der Prämien - Erosionsschutz (Euro je ha)
Förderfähige Flächen | Einzelheiten | Euro je ha |
Wein, Weinterrassen | < 25 % Hangneigung | 180 bis 220 |
≥ 25 % bis < 35 % Hangneigung | 270 bis 330 | |
≥ 35 % bis < 50 % Hangneigung | 450 bis 550 | |
≥ 50 % Hangneigung | 720 bis 880 | |
Zuschlag Einsatz von Organismen oder Pheromonen | 135 bis 165 | |
Obst | < 25 % Hangneigung | 180 bis 220 |
≥ 25 % Hangneigung | 315 bis 385 | |
Zuschlag Einsatz von Organismen oder Pheromonen | 135 bis 165 | |
Hopfen | 180 bis 220 | |
Zuschlag Einsatz von Organismen oder Pheromonen | 135 bis 165 |
*) die tatsächliche Prämiengewährung orientiert sich an den beantragten Flächen in dieser Maßnahme, wobei der angeführte Mindestbetrag auf alle Fälle garantiert wird