18,7 Mio. Euro Coronahilfen für Kärntner Bauern
Um die negativen Folgen der Coronapandemie (Absatzschwierigkeiten, Preisverfall bei den Agrarprodukten, Ausfall von Nächtigungen und Gästen bei land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten) abzumildern, werden die heimischen Bäuerinnen und Bauern vom Bund und vom Land Kärnten seit Beginn der Pandemie mit unterschiedlichen Corona-Wirtschaftshilfen unterstützt. Den aus Landesmitteln finanzierten Maßnahmen, dem Kärntner Fleischpaket und dem Kärntner Waldpaket, kommt hierbei mit rund 5 Mio. Euro eine besonders große Bedeutung zu.
Agrarlandesrat Martin Gruber zog bei der letzten Regierungssitzung am 8. März 2022 eine Zwischenbilanz über die vom 1. April 2020 bis zum 31. Dezember 2021 ausbezahlten Coronahilfen an die Kärntner Bäuerinnen und Bauern. „Sie waren notwendig, um die Branche und damit auch langfristig die regionale Lebensmittelversorgung abzusichern, deren Bedeutung gerade durch die Coronakrise nochmals verdeutlicht wurde“, so Landesrat Gruber. Als positives Zeichen hob er die ausbezahlten 4,3 Mio. an COVID-Investitionsprämien hervor. „Das zeigt, dass weiter in die Betriebsausstattung, in die Wertschöpfung, in die Ökologisierung und in die Digitalisierung investiert wird, und das ist für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe am internationalen Markt enorm wichtig“, sagte Gruber.
Nachfolgend werden die unterschiedlichen Maßnahmen der öffentlichen Hand kurz erläutert und die einzelnen Auszahlungsbeträge bzw. die Anzahl an unterstützten Kärntner Betrieben im genannten Zeitraum angeführt:
Agrarlandesrat Martin Gruber zog bei der letzten Regierungssitzung am 8. März 2022 eine Zwischenbilanz über die vom 1. April 2020 bis zum 31. Dezember 2021 ausbezahlten Coronahilfen an die Kärntner Bäuerinnen und Bauern. „Sie waren notwendig, um die Branche und damit auch langfristig die regionale Lebensmittelversorgung abzusichern, deren Bedeutung gerade durch die Coronakrise nochmals verdeutlicht wurde“, so Landesrat Gruber. Als positives Zeichen hob er die ausbezahlten 4,3 Mio. an COVID-Investitionsprämien hervor. „Das zeigt, dass weiter in die Betriebsausstattung, in die Wertschöpfung, in die Ökologisierung und in die Digitalisierung investiert wird, und das ist für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe am internationalen Markt enorm wichtig“, sagte Gruber.
Nachfolgend werden die unterschiedlichen Maßnahmen der öffentlichen Hand kurz erläutert und die einzelnen Auszahlungsbeträge bzw. die Anzahl an unterstützten Kärntner Betrieben im genannten Zeitraum angeführt:
Härtefallfonds
Der Härtefallfonds soll existenzbedrohte Bäuerinnen und Bauern mit massiven Einkommenseinbußen in Folge der Coronapandemie unterstützen. Die heimischen Bäuerinnen und Bauern stellten für die Maßnahme des Härtefallfonds im Betrachtungszeitraum 377 Anträge, wodurch 1.927.131 Euro an Wirtschaftshilfen bis 31.Dezember 2021 ausbezahlt werden konnten.
Umsatzersatz
Der Umsatzersatz steht für Bäuerinnen und Bauern zur Verfügung, deren Umsatzeinbrüche direkt oder indirekt von den Coronalockdowns betroffen waren. Im Zusammenhang mit dem Umsatzersatz wurden in den Jahren 2020 und 2021 Coronahilfen in Höhe von 946.390 Euro (184 Anträge der Kärntner Bäuerinnen und Bauern) ausbezahlt.
Ausfallsbonus
Mit dem Ausfallsbonus wird sowohl geschlossenen als auch anderen schwer getroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben finanzielle Planbarkeit bis zum Ende der Pandemie gegeben. Im Rahmen des Ausfallbonus wurden im Berichtszeitraum 253.366 Euro an Zuschüssen für die 110 Antragsteller der Kärntner Land- und Forstwirtschaft gewährt.
Verlustersatz (allgemein)
In Abhängigkeit der Größe des Betriebes stehen dem betroffenen Betrieb 70 bis 90 % des Verlustes als Verlustersatz zur Verfügung. Für den allgemeinen Verlustersatz gab es in den Jahren 2020 und 2021 zwei Anträge der Kärntner Bäuerinnen und Bauern. Daraus ergaben sich Auszahlungenin Höhe von von 345.154 Euro.
Verlustersatz
Für die Land- und Forstwirtschaft wurde ein spezieller Verlustersatz (für indirekt betroffene Bäuerinnen und Bauern) geschaffen. Dieser Verlustersatz unterstützte die von den Folgen der Pandemie schwer betroffenen Schweine-, Weinbau-, Kartoffel- und Legehennenbetriebe in Kärnten. Im Zusammenhang damit erhielten 207 Kärntner Bäuerinnen und Bauern 1.231.676 Euro an Wirtschaftshilfen im Jahr 2021.
Der Härtefallfonds soll existenzbedrohte Bäuerinnen und Bauern mit massiven Einkommenseinbußen in Folge der Coronapandemie unterstützen. Die heimischen Bäuerinnen und Bauern stellten für die Maßnahme des Härtefallfonds im Betrachtungszeitraum 377 Anträge, wodurch 1.927.131 Euro an Wirtschaftshilfen bis 31.Dezember 2021 ausbezahlt werden konnten.
Umsatzersatz
Der Umsatzersatz steht für Bäuerinnen und Bauern zur Verfügung, deren Umsatzeinbrüche direkt oder indirekt von den Coronalockdowns betroffen waren. Im Zusammenhang mit dem Umsatzersatz wurden in den Jahren 2020 und 2021 Coronahilfen in Höhe von 946.390 Euro (184 Anträge der Kärntner Bäuerinnen und Bauern) ausbezahlt.
Ausfallsbonus
Mit dem Ausfallsbonus wird sowohl geschlossenen als auch anderen schwer getroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben finanzielle Planbarkeit bis zum Ende der Pandemie gegeben. Im Rahmen des Ausfallbonus wurden im Berichtszeitraum 253.366 Euro an Zuschüssen für die 110 Antragsteller der Kärntner Land- und Forstwirtschaft gewährt.
Verlustersatz (allgemein)
In Abhängigkeit der Größe des Betriebes stehen dem betroffenen Betrieb 70 bis 90 % des Verlustes als Verlustersatz zur Verfügung. Für den allgemeinen Verlustersatz gab es in den Jahren 2020 und 2021 zwei Anträge der Kärntner Bäuerinnen und Bauern. Daraus ergaben sich Auszahlungenin Höhe von von 345.154 Euro.
Verlustersatz
Für die Land- und Forstwirtschaft wurde ein spezieller Verlustersatz (für indirekt betroffene Bäuerinnen und Bauern) geschaffen. Dieser Verlustersatz unterstützte die von den Folgen der Pandemie schwer betroffenen Schweine-, Weinbau-, Kartoffel- und Legehennenbetriebe in Kärnten. Im Zusammenhang damit erhielten 207 Kärntner Bäuerinnen und Bauern 1.231.676 Euro an Wirtschaftshilfen im Jahr 2021.
COVID-19-Investitionsprämie
Die Antragstellung für diese Prämie (iHv. 7 % oder 14 % der Investition) endete am 28. Februar 2021, für die Umsetzung des Investitionsvorhabens haben die Kärntner Bäuerinnen und Bauern jedoch noch bis 28. Februar 2023 Zeit. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Kärnten haben bis zum Ende der Antragsfrist 3739 Anträge gestellt, wovon bis 31. Dezember 2021 bereits 1527 Anträge ausbezahlt wurden. Dahingehend wurden bis 31. Dezember 2021 Prämien in der Höhe von 4.256.866 Euro an die Kärntner Bäuerinnen und Bauern ausbezahlt. Von dieser Gesamtsumme wurden 1.163.294 Euro für Investitionen in die Ökologisierung an Prämien gewährt.
Die Antragstellung für diese Prämie (iHv. 7 % oder 14 % der Investition) endete am 28. Februar 2021, für die Umsetzung des Investitionsvorhabens haben die Kärntner Bäuerinnen und Bauern jedoch noch bis 28. Februar 2023 Zeit. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Kärnten haben bis zum Ende der Antragsfrist 3739 Anträge gestellt, wovon bis 31. Dezember 2021 bereits 1527 Anträge ausbezahlt wurden. Dahingehend wurden bis 31. Dezember 2021 Prämien in der Höhe von 4.256.866 Euro an die Kärntner Bäuerinnen und Bauern ausbezahlt. Von dieser Gesamtsumme wurden 1.163.294 Euro für Investitionen in die Ökologisierung an Prämien gewährt.
Kurzarbeit
Durch die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wird sichergestellt, dass möglichst viele Mitarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft auch während der Coronakrise beschäftigt bleiben können. Die Kärntner Bäuerinnen und Bauern stellten in den Jahren 2020 und 2021 108 Anträge zur Unterstützung der Kurzarbeit und erhielten dafür 2.187.452 Euro an Zuschüssen.
Fixkostenzuschuss und Ausfallsbonus
Mit einem Fixkostenzuschuss soll die Zahlungsfähigkeit betroffener Unternehmen gesichert werden. Für diese Maßnahme erhielten die Kärntner Bäuerinnen und Bauern im Berichtszeitraum 964.440 Euro (171 Anträge). Für den Ausfallsbonus im Rahmen des Fixkostenzuschusses wurden zudem weitere Beihilfen in der Höhe von 1.629.847 Euro (417 Anträge) an die Kärntner Land- und Forstwirtschaft ausbezahlt.
Stundungen und Garantien
Zur Liquiditätsstärkung gewährte die SVS den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Kärnten eine Stundung von Sozialversicherungsabgaben in den Jahren 2020 und 2021. Dahingehend wurden 415.500 Euro an SVS-Beiträgen von 215 Kärntner Bäuerinnen und Bauern gestundet. Zudem stellten 53 Kärntner Betriebe einen Antrag auf Stundung von Ratenzahlungen, wodurch im Berichtszeitraum Agrarinvestitionskredite von 6.520.058 Euro gestundet wurden.
Kärntner Fleischpaket
Die im Zuge der Coronakrise verursachten Absatzschwierigkeiten am Fleischsektor (Schließung Gastronomie) führten insbesondere im 1. Halbjahr 2020 zu einem massiven Preisverfall bei Rind- und Schweinefleisch. Das Land Kärnten gewährte daher eine Entschädigung (Kärntner Fleischpaket) für männliche und weibliche Schlachtrinder sowie für Schlachtschweine, die im Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Juli 2020 geschlachtet wurden. Dahingehend wurden 1635 Kärntner Rinder- und Schweinebauern mit insgesamt 1.009.280 Euro an finanziellen Mitteln des Landes unterstützt.
Kärntner Waldpaket
In Folge der angespannten Situation am Kärntner Holzmarkt zu Beginn der Pandemie (schleppende Bauwirtschaft; volle Sägewerke; Riesenmengen an nicht aufgearbeiteten Schadhölzern in den Wäldern) konzipierte Agrarlandesrat Martin Gruber ein Maßnahmenpaket (Kärntner Waldpaket) zur Unterstützung der heimischen Bäuerinnen und Bauern. Dadurch wurden der Ausgleich von Holzwertverlusten, die Errichtung von Holzlagerplätzen und Mischwaldaufforstungen mit einem Gesamtfördervolumen von 3.946.000 Euro gefördert, wodurch über 600 Kärntner Bäuerinnen und Bauern unterstützt werden konnten.
Summe Auszahlungen
Für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. Dezember 2021 ergeben sich somit von der öffentlichen Hand ausbezahlte Wirtschaftshilfen (ohne Stundungen und Garantien) in der Höhe von 18.697.602 Euro für die Kärntner Bäuerinnen und Bauern, wovon knapp 5 Mio. Euro aus Landesmitteln finanziert wurden. Die einzelnen Wirtschaftshilfen sind in der nachfolgenden Tabelle nochmals zusammengefasst.
Durch die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wird sichergestellt, dass möglichst viele Mitarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft auch während der Coronakrise beschäftigt bleiben können. Die Kärntner Bäuerinnen und Bauern stellten in den Jahren 2020 und 2021 108 Anträge zur Unterstützung der Kurzarbeit und erhielten dafür 2.187.452 Euro an Zuschüssen.
Fixkostenzuschuss und Ausfallsbonus
Mit einem Fixkostenzuschuss soll die Zahlungsfähigkeit betroffener Unternehmen gesichert werden. Für diese Maßnahme erhielten die Kärntner Bäuerinnen und Bauern im Berichtszeitraum 964.440 Euro (171 Anträge). Für den Ausfallsbonus im Rahmen des Fixkostenzuschusses wurden zudem weitere Beihilfen in der Höhe von 1.629.847 Euro (417 Anträge) an die Kärntner Land- und Forstwirtschaft ausbezahlt.
Stundungen und Garantien
Zur Liquiditätsstärkung gewährte die SVS den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Kärnten eine Stundung von Sozialversicherungsabgaben in den Jahren 2020 und 2021. Dahingehend wurden 415.500 Euro an SVS-Beiträgen von 215 Kärntner Bäuerinnen und Bauern gestundet. Zudem stellten 53 Kärntner Betriebe einen Antrag auf Stundung von Ratenzahlungen, wodurch im Berichtszeitraum Agrarinvestitionskredite von 6.520.058 Euro gestundet wurden.
Kärntner Fleischpaket
Die im Zuge der Coronakrise verursachten Absatzschwierigkeiten am Fleischsektor (Schließung Gastronomie) führten insbesondere im 1. Halbjahr 2020 zu einem massiven Preisverfall bei Rind- und Schweinefleisch. Das Land Kärnten gewährte daher eine Entschädigung (Kärntner Fleischpaket) für männliche und weibliche Schlachtrinder sowie für Schlachtschweine, die im Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Juli 2020 geschlachtet wurden. Dahingehend wurden 1635 Kärntner Rinder- und Schweinebauern mit insgesamt 1.009.280 Euro an finanziellen Mitteln des Landes unterstützt.
Kärntner Waldpaket
In Folge der angespannten Situation am Kärntner Holzmarkt zu Beginn der Pandemie (schleppende Bauwirtschaft; volle Sägewerke; Riesenmengen an nicht aufgearbeiteten Schadhölzern in den Wäldern) konzipierte Agrarlandesrat Martin Gruber ein Maßnahmenpaket (Kärntner Waldpaket) zur Unterstützung der heimischen Bäuerinnen und Bauern. Dadurch wurden der Ausgleich von Holzwertverlusten, die Errichtung von Holzlagerplätzen und Mischwaldaufforstungen mit einem Gesamtfördervolumen von 3.946.000 Euro gefördert, wodurch über 600 Kärntner Bäuerinnen und Bauern unterstützt werden konnten.
Summe Auszahlungen
Für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. Dezember 2021 ergeben sich somit von der öffentlichen Hand ausbezahlte Wirtschaftshilfen (ohne Stundungen und Garantien) in der Höhe von 18.697.602 Euro für die Kärntner Bäuerinnen und Bauern, wovon knapp 5 Mio. Euro aus Landesmitteln finanziert wurden. Die einzelnen Wirtschaftshilfen sind in der nachfolgenden Tabelle nochmals zusammengefasst.