ÖPUL - Pflanzenschutzmittelverzicht Wein
Verzicht auf Insektizide
- Verpflichtende Teilnahme an der Maßnahme "Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen“
- Vollständiger Verzicht auf Insektizide (mit Ausnahme von Mitteln gemäß der EU-Verordnung 848/2018) im Verpflichtungszeitraum auf der gesamten Maßnahmenfläche (Wein, Hopfen)
- Verzicht auf Kauf und Lagerung von in dieser Maßnahme unzulässigen Betriebsmitteln
- Einhaltung der einschlägigen Mindestanforderungen für die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
Verzicht auf Herbizide
- Verpflichtende Teilnahme an der Maßnahme "Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen“
- Vollständiger Verzicht auf Herbizide inkl. Pflanzenschutzmittel zum Abbrennen von Stammaustrieben (z.B. Kabuki, Shark) im Verpflichtungszeitraum auf der gesamten Maßnahmenfläche (Wein inkl. Schnittweingärten)
- Verzicht auf Kauf und Lagerung von in dieser Maßnahme unzulässigen Betriebsmitteln
- Einhaltung der einschlägigen Mindestanforderungen für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln