ÖPUL – Einstieg noch möglich
Das ÖPUL (Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft) enthält eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen. Grundsätzlich gilt als Fördervoraussetzung, dass man an den einzelnen Maßnahmen mindestens fünf Jahre teilnehmen muss. Nachdem die gegenwärtige Förderperiode voraussichtlich nur mehr bis 31. Dezember 2020 läuft, kann man am Großteil der Maßnahmen nicht mehr teilnehmen. Es gibt jedoch noch zwei Möglichkeiten.
- Die erste Möglichkeit ist der Einstieg in
jährliche Maßnahmen wie „Tierschutz – Weide“, „Tierschutz – Stallhaltung“ oder
„Natura 2000 – Landwirtschaft“ (N2).
- Eine weitere Möglichkeit ist der höherwertige
Umstieg von z. B. der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde
Bewirtschaftung“ (UBB) auf „Biologische Wirtschaftsweise“ (BIO) oder
„Zwischenfruchtanbau“ auf „System Immergrün“. Dies ist jedoch letztmalig mit
dem Herbstantrag 2018 durchführbar.
In diese Maßnahmen können Sie noch einsteigen
Weidemaßnahme
Die Maßnahme „Tierschutz –Weide“, umgangssprachlich auch Weidemaßnahme genannt, beinhaltet eine Abgeltung für die Weidehaltung der beantragten Tierkategorien an mindestens 120 Tagen vom 1. April bis 15. November. Beantragt werden können die Kategorien „Weibliche Rinder ab 2 Jahren, Kühe und Kalbinnen“, „Weibliche Rinder ab œ Jahr bis unter zwei Jahre“, „Männliche Rinder ab œ Jahr, ausgenommen Zuchtstiere“, „Weibliche Schafe ab 1 Jahr“ oder „Weibliche Ziegen ab 1 Jahr“.
Fördervoraussetzung ist unter anderem die Dokumentation der Weidezeit oder die Teilnahme mit mindestens zwei RGVE im jeweiligen Teilnahmejahr. Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Tiere, die die Kriterien nicht einhalten, bei der AMA abzumelden.
Strohmaßnahme
Bei der Maßnahme „Tierschutz – Stallhaltung“ wird eine ÖPUL-Prämie für die Stallhaltung von männlichen Rindern und Schweinen auf eingestreuten Liegeflächen in Gruppen mit erhöhtem Platzangebot gewährt. Beantragt werden können die Kategorien „Männliche Rinder ab œ Jahr, ausgenommen Zuchtstiere“, „Jung- und Mastschweine ab 32 kg Lebendgewicht“ (inkl. ausgemerzte
Zuchttiere oder „Zucht- und gedeckte Jungsauen ab 50 kg Lebendgewicht).
Zugangsvoraussetzung ist eine Teilnahme mit mindestens drei GVE im jeweiligen Teilnahmejahr. Es muss mit allen Tieren einer Kategorie teilgenommen werden. Ist bei männlichen Rindern sowie bei Jung- und Mastschweinen aufgrund der Haltung von Tieren in bereits bestehenden Stallungen eine Teilnahme aller Tiere der Kategorie nicht möglich, dann müssen jedenfalls mehr als 50 % der Kategorie auf eingestreuten Systemen gehalten werden und es hat eine Meldung über diesen Umstand an die AMA zu erfolgen. Wichtig ist auch, dass eine Stallskizze mit einem Belegungsplan (max. mögliche Belegung) vorliegen muss.
Höherwertiger Umstieg
Für den Umstieg von „UBB“ auf „BIO“ ist ein wesentlicher Punkt der Abschluss eines Kontrollvertrages bis spätestens 1. Jänner 2019. Es wird empfohlen, sich umgehend mit dem Biozentrum Kärnten in Verbindung zu setzen. Für den höherwertigen Umstieg von „Zwischenfruchtanbau“ auf „System Immergrün“ ist die Einhaltung einer ganzjährigen Begrünung auf mindestens 85 % der Ackerfläche
erforderlich. Es gibt jedoch auch Pufferzeiträume, in denen die Fläche als begrünt gilt – 30 Tage zwischen Ernte Hauptfrucht und Anlage Zwischenfrucht bzw. Umbruch Zwischenfrucht und Anbau der Hauptfrucht oder 50 Tage zwischen Ernte Hauptfrucht und Anbau Hauptfrucht. Wesentlich ist auch, dass schlagbezogene Aufzeichnungen geführt werden.
Die Maßnahme „Tierschutz –Weide“, umgangssprachlich auch Weidemaßnahme genannt, beinhaltet eine Abgeltung für die Weidehaltung der beantragten Tierkategorien an mindestens 120 Tagen vom 1. April bis 15. November. Beantragt werden können die Kategorien „Weibliche Rinder ab 2 Jahren, Kühe und Kalbinnen“, „Weibliche Rinder ab œ Jahr bis unter zwei Jahre“, „Männliche Rinder ab œ Jahr, ausgenommen Zuchtstiere“, „Weibliche Schafe ab 1 Jahr“ oder „Weibliche Ziegen ab 1 Jahr“.
Fördervoraussetzung ist unter anderem die Dokumentation der Weidezeit oder die Teilnahme mit mindestens zwei RGVE im jeweiligen Teilnahmejahr. Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Tiere, die die Kriterien nicht einhalten, bei der AMA abzumelden.
Strohmaßnahme
Bei der Maßnahme „Tierschutz – Stallhaltung“ wird eine ÖPUL-Prämie für die Stallhaltung von männlichen Rindern und Schweinen auf eingestreuten Liegeflächen in Gruppen mit erhöhtem Platzangebot gewährt. Beantragt werden können die Kategorien „Männliche Rinder ab œ Jahr, ausgenommen Zuchtstiere“, „Jung- und Mastschweine ab 32 kg Lebendgewicht“ (inkl. ausgemerzte
Zuchttiere oder „Zucht- und gedeckte Jungsauen ab 50 kg Lebendgewicht).
Zugangsvoraussetzung ist eine Teilnahme mit mindestens drei GVE im jeweiligen Teilnahmejahr. Es muss mit allen Tieren einer Kategorie teilgenommen werden. Ist bei männlichen Rindern sowie bei Jung- und Mastschweinen aufgrund der Haltung von Tieren in bereits bestehenden Stallungen eine Teilnahme aller Tiere der Kategorie nicht möglich, dann müssen jedenfalls mehr als 50 % der Kategorie auf eingestreuten Systemen gehalten werden und es hat eine Meldung über diesen Umstand an die AMA zu erfolgen. Wichtig ist auch, dass eine Stallskizze mit einem Belegungsplan (max. mögliche Belegung) vorliegen muss.
Höherwertiger Umstieg
Für den Umstieg von „UBB“ auf „BIO“ ist ein wesentlicher Punkt der Abschluss eines Kontrollvertrages bis spätestens 1. Jänner 2019. Es wird empfohlen, sich umgehend mit dem Biozentrum Kärnten in Verbindung zu setzen. Für den höherwertigen Umstieg von „Zwischenfruchtanbau“ auf „System Immergrün“ ist die Einhaltung einer ganzjährigen Begrünung auf mindestens 85 % der Ackerfläche
erforderlich. Es gibt jedoch auch Pufferzeiträume, in denen die Fläche als begrünt gilt – 30 Tage zwischen Ernte Hauptfrucht und Anlage Zwischenfrucht bzw. Umbruch Zwischenfrucht und Anbau der Hauptfrucht oder 50 Tage zwischen Ernte Hauptfrucht und Anbau Hauptfrucht. Wesentlich ist auch, dass schlagbezogene Aufzeichnungen geführt werden.