ÖPUL/CC - Aufzeichnungsbogen Wein
Der Aufzeichnungsbogen erfüllt alle für den Weinbau geltenden gesetzlich relevanten und das ÖPUL betreffenden Bestimmungen. Die Aufzeichnung von Bodenpflegemaßnahmen hat nur zu erfolgen, wenn an der Maßnahme "Erosionsschutz Wein" teilgenommen wird. Ausgenommen von der verpflichtenden Berechnung der N-Bilanz sind Betriebe mit einer Weingartenfläche < 5 ha. Betriebe mit einer Weingartenfläche < 15 ha, deren Betriebssitz sich außerhalb einer Nitratgefährdungsregion befindet, sind ebenfalls von der Verpflichtung der Berechnung der N-Bilanz ausgenommen.