ÖPUL - Biologische Wirtschaftsweise
Fördervoraussetzungen:
- Anerkennung als Biobetrieb und Abschluss eines Vertrags mit der Kontrollstelle spätestens ab 1. Jänner des 1. Verpflichtungsjahres.
- Einhaltung der Bestimmungen der EU Bioverordnung und der ergänzenden nationalen Vorschriften (Österreichisches Lebensmittelbuch, Codexkapitel A8) betreffend Kauf, Lagerung und Verwendung von Betriebsmitteln.
- Erhaltung des Grünlandausmaßes über den Verpflichtungszeitraum
- Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtung
- Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 5 Stunden bis spätestens 31. Dezember 2018
- Erhaltung und naturverträglicher Umgang mit flächigen und punktförmigen Landschaftselementen.