ÖPUL 2015 Maßnahmen
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2. Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
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3. Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide
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4. Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
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5. Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
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6. Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
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7. Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
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8. Mulch und Direktsaat (inkl. Strip-Till)
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9. Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle
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10. Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen
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11. Pflanzenschutzmittelverzicht Wein und Hopfen
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12. Silageverzicht
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13. Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau >
Für diesbezügliche Informationen stehen die ÖPUL 2015-Sonderrichtlinie sowie die Merkblätter der AMA unter www.ama.at zur Verfügung.
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14. Bewirtschaftung von Bergmähwiesen
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15. Alpung und Behirtung
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16. Vorbeugender Grundwasserschutz
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17. Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen
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18. Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen
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19. Naturschutz
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20. Biologische Wirtschaftsweise
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21. Tierschutz - Weide
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22. Natura 2000 – Landwirtschaft >
Für diesbezügliche Informationen stehen die ÖPUL 2015-Sonderrichtlinie sowie die Merkblätter der AMA unter www.ama.at zur Verfügung.
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23. Tierschutz - Stallhaltung
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24. Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft
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Anhänge zur ÖPUL 2015-Sonderrichtlinie
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Die ÖPUL-Maßnahme "Tierschutz- Stallhaltung" bei Schweinen
Schweinehaltende Betriebe mit schwankenden Tierbeständen sollten gegen Jahresende die Angaben vom Mehrfachantrag mit dem tatsächlichen Jahresdurchschnittstierbestand abgleichen und bei Bedarf korrigieren.
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Weidezeitraum dokumentieren
Alle Betriebe mit der ÖPUL-Maßnahme Tierschutz-Weide müssen die beantragten Tiere zumindest 120 Tage weiden. Die Weidezeiten sind zu dokumentieren. Die Abmeldung von einzelnen Tieren ist möglich.
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Biodiversitätsflächen auf Acker und Grünland
Wird an der ÖPUL-Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ teilgenommen, müssen Antragsteller Biodiversitätsflächen anlegen. Dabei gilt es einiges zu beachten.