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06.10.2016 | von Ing. Martin Mayer
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Ökostrom – wohin führt der Weg?

Im Übereinkommen der Bundesregierung ist auf Betreiben der bäuerlichen Interessenvertretung die Notwendigkeit einer Nachfolgetarifregelung für Biogasanlagen festgeschrieben. Diese versprochene Regelung wurde bis jetzt aber nicht umgesetzt. Wenn die Bundesregierung nicht bald handelt, ist die Biogastechnologie weg vom Markt!

Wohin führt der Weg für landwirtschaftliche Biogasanlagen? Rasche Entscheidungen sind nötig. © LK Kärnten  MayerWohin führt der Weg für landwirtschaftliche Biogasanlagen? Rasche Entscheidungen sind nötig. © LK Kärnten  MayerWohin führt der Weg für landwirtschaftliche Biogasanlagen? Rasche Entscheidungen sind nötig. © LK Kärnten  MayerWohin führt der Weg für landwirtschaftliche Biogasanlagen? Rasche Entscheidungen sind nötig. © LK Kärnten  Mayer[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2016.10.06%2F1475756297635360.jpg]
Wohin führt der Weg für landwirtschaftliche Biogasanlagen? Rasche Entscheidungen sind nötig. © LK Kärnten, Mayer
Im Frühjahr 2016 hat die Bundesregierung wiederum eine kleine Novellierung des Ökostromgesetzes angekündigt, bis jetzt ist es jedoch bei Ankündigungen geblieben.
Was passiert, wenn nichts weitergeht?  ie ersten Anlagen mussten aufgrund fehlender Nachfolgeregelungen bzw. nicht vorhandener Budgets bereits stillgelegt werden.

Sollten nicht ehestmöglich entsprechende Nachfolgeregelungen geschaffen werden, droht die Still­legung von österreichweit 300 landwirtschaftlichen Biogasanlagen, die immerhin den Strombedarf von über 150.000 Haushalten decken.

Zusätzlich darf nicht vergessen werden, dass diese Anlagen zum überwiegenden Teil durch landwirtschaftliche Familienbetriebe errichtet und betrieben werden, bei drohenden Schließungen können nicht irgendwelche Inves­toren Abschreibungen tätigen.

Die landwirtschaftlichen Betriebe haben aufgrund der gesetzlichen Vorgaben von kostendeckenden Tarifen und somit langfristig planbaren Rahmenbedingungen investiert und dafür auch den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb als Sicherheit eingesetzt.

Mit den Biogasanlagen ist auch eine Reihe von regionalen Lieferanten, beginnend vom Rohstofflieferanten bis hin zum örtlichen Landmaschinenhändler, direkt oder indirekt verbunden, deren Schicksal teilweise auch mit dem der Biogasanlagenbetreiber verknüpft ist.
Es stellt sich damit die Frage, wie die Herausforderungen durch den Klimawandel gemeistert werden sollen, wenn es nicht einmal möglich ist, binnen drei Jahren eine tragfähige Lösung für die versprochene und sogar in einem Regierungsprogramm niedergeschriebene Nachfolgetarifregelung zustande zu bringen.

Das Wirtschafts- und das Sozialministerium als zuständige Ressorts in der Bundesregierung sind gefordert, eine tragfähige Lösung im Sinne der betroffenen Anlagenbetreiber, aber auch der Wirtschaft und der Umwelt, raschest herbeizuführen.
Kurzfristiges Kalkül bringt bei dieser Thematik nichts, nachhaltiges Denken und Handeln aller Partner ist gefordert, um die zukünftigen Herausforderungen meistern zu können.

Pariser Klimaabkommen erlaubt keinen Spielraum

Das Klimaabkommen von Paris, das diese Woche auch im Europäischen Parlament ratifiziert worden ist, gibt die Linie klar vor, nämlich die Eindämmung des Temperaturanstieges auf max. 1,5 Grad Celsius.

Dies wird nur gelingen, wenn der Ausstoß an Treibhausgasen massiv eingedämmt wird. Neben Energieeinsparung und Effizienzsteigerung leisten Energie aus Biomasse und auch Ökostrom einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele.
Die Stilllegung von beispielsweise 300 landwirtschaftlichen, voll funktionsfähigen Biogasanlagen mit einer Ökostromproduktion von nahezu 600 Mio. kWh im Jahr 2015 und entsprechender Einsparung von Treibhausgasen und andererseits Zukauf von CO2-Zertifikaten aus dem Ausland ist mit diesen Vorgaben nicht in Einklang zu bringen.

Ohne entsprechende Nachfolgeregelungen käme es in Österreich zu einem massiven Einbruch bei der Ökostromproduktion und somit der Bereitstellung von sauberer und nachhaltiger Energie.
Ähnlich wird die Situation bei bestehenden Anlagen mit dem Einsatz von fester Biomasse gesehen. Aus fester Biomasse wurden 2015 über 2 Mrd. kWh Ökostrom bereitgestellt, dies entspricht in etwa dem Jahresverbrauch von 500.000 Haushalten.

Strom aus Biogas und Biomasse mag zwar etwas teurer als Strom aus Windkraft sein, der große Vorteil liegt jedoch in der ganzjährigen Verfügbarkeit, unabhängig vom Wetter und von Niederschlägen.
Den Vergleich mit Fossilenergie oder Atomstrom braucht Ökostrom jedenfalls nicht zu scheuen.

Derzeitiger Marktpreis unseriös

Der derzeitige Marktpreis stellt keinen realistischen Marktpreis dar.
In der Debatte wird immer angeführt, dass bei einem derzeitigen Marktpreis von unter 3 Cent je kWh für Strom Ökostrom und damit geringfüge Aufschläge der Bevölkerung nicht zumutbar sind. Es ist jedoch den meisten nicht klar, dass bei diesem „Spottpreis“ kos­tendeckende Stromproduktion mit heutiger Technik und Umweltstandards unmöglich ist.
Selbst abgeschriebene Wasserkraftwerke können bei diesen Erlösen erforderliche Instandhaltungen und Reinves­titionen nicht durchführen. Dieser Preis ist nur mit abgeschriebenen alten Kohlekraftwerken und entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Umwelt machbar.

Auch die Atomkraft, leider noch immer von vielen als Heilsbringer angesehen, kann unter diesen Rahmenbedingungen nicht arbeiten. Abgesehen davon, dass es bei Atomstrom keine Kostenwahrheit (Risiken werden durch die Allgemeinheit getragen) gibt, sind die Kosten von Atomkraft nicht kalkulierbar, vernünftig und nachhaltig denkende Menschen müssten diese von vornherein ablehnen.

Ein kurzer Vergleich sollte zum Nachdenken anregen: 2015 wurden in Österreich insgesamt 9,2 Mrd. kWh Ökostrom eingespeist, der durchschnittliche Einspeisetarif im Jahr 2015 lag bei 10,45 Cent je kWh.
Das geplante AKW in Hinkley Point in England mit einer geplanten Jahresproduktion von 27 Mrd. kWh (in etwa dem Dreifachen der österreichischen Ökostromproduktion aus dem Jahr 2015) und derzeit geplanten Investitionskosten von mittlerweile 27 Mrd. Euro erhält einen garantierten Einspeisetarif von 12 Cent je kWh mit einer garantierten Abgeltung der Inflation über einen Zeitraum von 35 Jahren. Da stellt sich die Frage, ob Ökostrom oder Atomenergie zu den Preistreibern gehört.

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