Ökologische Vorrangflächen – Pflanzenschutzverbot ab 2018
Vor rund einem Jahr startete europaweit die Diskussion über ein Verbot für Pflanzenschutzmittel in Eiweißpflanzen, welche zur Erfüllung von ökologischen Vorrangflächen im Greening beantragt werden. Nun hat auch das EU-Parlament diesem Verbot zugestimmt. Der Einsatz von Pflanzenschutzmittel auf ökologischen Vorrangflächen ist ab 2018 nicht mehr zulässig.
In der Praxis wird sich das auf den Anbau von Eiweißpflanzen (vorrangig Soja, aber auch Ackerbohnen und Erbsen) als ökologische Vorrangflächen auswirken. Speziell Soja wurde in größerem Ausmaß als "ÖVF" gemeldet (rund 15.000 ha Eiweißpflanzen, davon rund 2/3 Soja). Kein Herbizideinsatz ist – speziell in feuchteren Anbaulagen – problematisch.
Das Risiko für starke Verunkrautung und damit verbundenen Abreife- und Ernteproblemen wird zunehmen.
Betriebe, welche bisher auf Eiweißpflanzen gesetzt haben, können andere Maßnahmen zur Erfüllung der ÖVF-Verpflichtung auswählen. Diese sind jährlich neu und frei wählbar. Am wahrscheinlichsten werden anstelle von Eiweißpflanzen nunmehr Brachen (1:1 – Anrechnung) oder Greening-Begrünungen (Faktor 0,3) angemeldet werden.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass bei Eiweißpflanzen außerhalb des Greening der Einsatz gesetzlich zulässiger Pflanzenschutzmittel weiterhin möglich.
In der Praxis wird sich das auf den Anbau von Eiweißpflanzen (vorrangig Soja, aber auch Ackerbohnen und Erbsen) als ökologische Vorrangflächen auswirken. Speziell Soja wurde in größerem Ausmaß als "ÖVF" gemeldet (rund 15.000 ha Eiweißpflanzen, davon rund 2/3 Soja). Kein Herbizideinsatz ist – speziell in feuchteren Anbaulagen – problematisch.
Das Risiko für starke Verunkrautung und damit verbundenen Abreife- und Ernteproblemen wird zunehmen.
Betriebe, welche bisher auf Eiweißpflanzen gesetzt haben, können andere Maßnahmen zur Erfüllung der ÖVF-Verpflichtung auswählen. Diese sind jährlich neu und frei wählbar. Am wahrscheinlichsten werden anstelle von Eiweißpflanzen nunmehr Brachen (1:1 – Anrechnung) oder Greening-Begrünungen (Faktor 0,3) angemeldet werden.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass bei Eiweißpflanzen außerhalb des Greening der Einsatz gesetzlich zulässiger Pflanzenschutzmittel weiterhin möglich.