Änderungen beim Wirkstoff Terbuthylazin
Die neue Auflage tritt mit 14. Juni 2022 in Kraft. Enthalten ist Terbuthylazin in Aspect Pro, Gardo Gold, Deluge Extra, Basar Plus, Spectrum Gold, Successor T, Successor Tx, Calaris und Click Pro.
Die neue Auflage sieht vor, dass künftig (Stichtag 14. Juni 2022) der Einsatz von Terbuthylazin (TBA) in 3 aufeinanderfolgenden Jahren maximal einmal mit höchstens 850 g/ha auf demselben Feld erfolgen darf. Wendet man 2022 Terbuthylazin auf einer Fläche an, so darf man dort den Wirkstoff frühestens 2025 erneut einsetzen. Im Jahr 2023 darf somit nur dort Terbutylazin eingesetzt werden, wo 2021 und 2022 kein Einsatz erfolgte. Bei der Planung der Maisfruchtfolge sowie der künftigen Herbizidauswahl ist es ratsam, diesen Umstand mitunter bei der heurigen Herbizidauswahl bereits zu berücksichtigen. Terbuthylazineinsätze vor dem 14. Juni 2022 können unabhängig von der Anwendungshäufigkeit in der Vergangenheit erfolgen. Für Successor T und Successor TX galt diese 3-Jahresauflage auch schon bisher.
Die neue Auflage sieht vor, dass künftig (Stichtag 14. Juni 2022) der Einsatz von Terbuthylazin (TBA) in 3 aufeinanderfolgenden Jahren maximal einmal mit höchstens 850 g/ha auf demselben Feld erfolgen darf. Wendet man 2022 Terbuthylazin auf einer Fläche an, so darf man dort den Wirkstoff frühestens 2025 erneut einsetzen. Im Jahr 2023 darf somit nur dort Terbutylazin eingesetzt werden, wo 2021 und 2022 kein Einsatz erfolgte. Bei der Planung der Maisfruchtfolge sowie der künftigen Herbizidauswahl ist es ratsam, diesen Umstand mitunter bei der heurigen Herbizidauswahl bereits zu berücksichtigen. Terbuthylazineinsätze vor dem 14. Juni 2022 können unabhängig von der Anwendungshäufigkeit in der Vergangenheit erfolgen. Für Successor T und Successor TX galt diese 3-Jahresauflage auch schon bisher.