Überprüfung der Biosicherheit, Meldung der Bestandesbetreuung
Nachdem sowohl in Deutschland als auch in Ungarn bereits zahlreiche infizierte Wildschweine gefunden wurden, ist es wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis die Afrikanische Schweinepest auch Österreich erreicht.
Sobald es einen Ausbruch bei Wildschweinen gibt, können von Betrieben in den betroffenen Gebieten Schweine nur dann unbeschränkt verbracht werden, wenn sie (ungeachtet von Übergangsfristen!) die Auflagen der Schweinegesundheits-VO erfüllen. Dies kann jeder Betrieb selbst mithilfe von Checklisten überprüfen, die unter dem Artikel zum Download bereitstehen. Eine der wichtigsten Auflagen ist die Meldung eines Betreuungstierarztes oder einer Betreuungstierärztin. Ein Musterformular dafür ist ebenfalls unter diesem Artikel zu finden.
Sobald es einen Ausbruch bei Wildschweinen gibt, können von Betrieben in den betroffenen Gebieten Schweine nur dann unbeschränkt verbracht werden, wenn sie (ungeachtet von Übergangsfristen!) die Auflagen der Schweinegesundheits-VO erfüllen. Dies kann jeder Betrieb selbst mithilfe von Checklisten überprüfen, die unter dem Artikel zum Download bereitstehen. Eine der wichtigsten Auflagen ist die Meldung eines Betreuungstierarztes oder einer Betreuungstierärztin. Ein Musterformular dafür ist ebenfalls unter diesem Artikel zu finden.